Anti-Terror-Gesetz: Hausarrest für Gefährder ist umstritten
Das neue Anti-Terror-Gesetz entspricht in weiten Teilen den Vorstellungen der bürgerlichen Parteien. Sogar die SP äussert sich «kritisch zustimmend». Umstritten ist jedoch der Hausarrest ohne Strafverfahren für sogenannte Gefährder.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem neuen Anti-Terror-Gesetz können verdächtige Personen unter Hausarrest gestellt werden.
- SVP, FDP und CVP begrüssen die Regelung.
- Die SP sowie die GLP lehnen den Hausarrest für Gefährder kategorisch ab.
Das neue Anti-Terror-Gesetz soll es der Polizei ermöglichen, Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgehen könnte, unter Hausarrest zu stellen. Ausserdem könnte ihnen der Zugang zu einem bestimmten Gebiet verboten und ein Ausreiseverbot oder eine Meldepflicht verhängt werden. Ausländer könnten neu inhaftiert werden, wenn sie des Landes verwiesen wurden, aber nicht ausgeschafft werden können.
Bürgerliche Unterstützung
Unterstützung für ihre Vorschläge erhält Sommaruga von der SVP, der FDP, der CVP und den Kantonen. Für die FDP ergänzen die Massnahmen das «strafrechtliche Anti-Terror-Dispositiv». Die Bekämpfung von Terrorismus müsse bereits in der Phase der Radikalisierung einer Person einsetzen, schreibt die FDP. Deshalb befürworte die Partei vor allem die Massnahmen vor dem eigentlichen Strafverfahren.
Auch die SVP und die CVP begrüssen die Vorschläge des Bundesrates. Die Massnahmen seien sicher dazu geeignet, um radikalisierte Personen daran zu hindern, auszureisen und im Ausland eine terroristische Straftat zu begehen, teilte die SVP mit. Fraglich sei jedoch, ob damit auch Terrorakte in der Schweiz verhindert werden könnten.
Kritik von Mitte-Links
Ganz anders tönt es bei SP und GLP: Sie lehnen den Hausarrest für Gefährder kategorisch ab. Dass ohne Tatverdacht kein Freiheitsentzug verordnet werden dürfe, sei für die Partei «ein wichtiger Grundsatz, der nicht aufgegeben werden darf», schreibt die SP. Ausserdem gebe es bereits «ein ausreichendes Instrumentarium für einen Freiheitsentzug zum Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Straftaten».
Auch die Grünliberalen sind «nicht davon überzeugt», dass angesichts der bereits existierenden und geplanten Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (wie dem Nationalen Aktionsplan, dem neuen Nachrichtendienstgesetz und der geplanten Revision des Strafgesetzbuches) «zusätzlich präventiv-polizeiliche Massnahmen erforderlich sind».