Anwalt von Ex-Gewerkschafter sieht vor Gericht Bülach keinen Betrug
Der Verteidiger des ehemaligen Kapers-Vorstandmitglieds hat den Vorwurf des Betrugs gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Bestraft werden soll der Deutsche dennoch, wie sein Anwalt am Mittwoch vor Bezirksgericht in Bülach sagte.
Sein Mandant soll wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt werden, sagte der Verteidiger. Die Staatsanwältin hatte auch gewerbsmässigen Betrug ins Spiel gebracht. Dieser ist eine Katalogtat und könnte eine Landesverweisung auslösen.
Der Verteidiger kritisierte in seinem Plädoyer die anderen Gewerkschafts-Vorstandsmitglieder, die auch am Prozess anwesend waren. «Das Kontrollsystem war eine Farce», sagte er. Die Zahlungen seien jeweils durch eine Zweitperson abgesegnet worden.
Der Verteidiger forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Sein Mandant habe seine Probleme erkannt. Müsste er ins Gefängnis, wären die Therapiefortschritte gefährdet.
Kreditkartenbelastung und Online-Erpressung
Das Ex-Vorstandsmitglied der Kabinenpersonal-Gewerkschaft Kapers gab die Abzweigung von über 500'000 Franken für eigene Zwecke zu. Der 44-Jährige machte eine Stresssituation geltend. Er sei online erpresst worden. Zudem seien seine Kreditkarten angezapft worden.
Diese Stresssituation nahm ihm die Staatsanwältin nicht ab. So seien die Kreditkarten schon vor der angeblichen Erpressung stark belastet worden. Er habe auch rund 200'000 Franken mehr genommen als angeblich benötigt. Der Mann sei in Online-Spielen sehr aktiv gewesen und habe dort viel Geld ausgegeben.
Der 44-Jährige soll gemäss Staatsanwältin zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt werden. Neun Monate müsste er absitzen. Der Beschuldigte habe eine «ausgeprägte kriminelle Energie» an den Tag gelegt. Es könne keine positive Prognose gestellt werden.
Der Vertreter der Kapers forderten fast 650'000 Franken zurück. Die Kolleginnen und Kollegen in der Gewerkschaft hätten ein derart dreistes Verhalten nie erwartet. Das Bezirksgericht Bülach gibt das Urteil am Nachmittag bekannt.