In das berüchtigte Mordhaus in Bottighofen TG sollen Flüchtlinge einziehen. Die Anwohner sind froh, dass der Raum genutzt wird.
Thurgau
In diesem Haus in Bottighofen TG hat die frühere Besitzerin eine Mieterin erschossen und anschliessend ihre Leiche zerstückelt. - Nau.ch/ Nico Leuthold

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bottighofen TG erschoss eine Hausbesitzerin 2020 ihre Mieterin.
  • Nun will die Gemeinde das Haus kaufen und in eine Flüchtlingsunterkunft umwandeln.
  • Die Anwohner begrüssen, dass das Haus mit blutiger Vergangenheit so genutzt werden kann.
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Das bekannte Mordhaus von Bottighofen TG soll als Asylunterkunft genutzt werden. «Wohnraum ist gerade in Bottighofen ein knappes Gut», rechtfertigt Gemeindepräsident Matthias Hofman den Entscheid.

Derzeit leben in der Liegenschaft direkt an der Hauptstrasse bereits geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer. Für 1,2 Millionen Franken will der Gemeinderat das Haus mit blutiger Vergangenheit nun aufkaufen. Nau.ch war vor Ort.

Im Dorf ist man froh, dass die Gemeinde eine Verwendung für das Haus gefunden hat. «Schlimmer als die Frau, die jemanden zerstückelt hat, werden sie ja kaum sein», sagt ein Anwohner über die Flüchtlinge. «Ich selbst hätte auch kein mulmiges Gefühl dabei, in das berüchtigte Gebäude einzuziehen.»

Zutritt verboten
Beim Mordhaus gilt: Zutritt verboten. - Nau.ch

Ein anderer Anwohner meint: «Ich finde es gut, dass das Mordhaus so genutzt wird, schliesslich braucht es einen Platz für die Flüchtlinge.»

Auch der Gemeinderat ist überzeugt: «Von Menschenhand ausgeführte Taten müssen losgelöst von Räumlichkeiten betrachtet werden. Andernfalls müssten solche Gebäude jeweils abgerissen werden oder würden verwahrlosen.»

Würden Sie in ein Haus ziehen, in dem jemand ermordet wurde?

Der Hintergrund: Im Jahr 2020 erschoss die damals 55-jährige Besitzerin des Wohnhauses eine Mieterin. Dann zerstückelte sie deren Leiche. Die Täterin wurde vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen wegen vorsätzlicher Tötung und Störung der Totenruhe zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

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