Mann muss wegen versuchten Mords an Freundin ins Gefängnis
Ein Mann im Kanton Waadt hat 2021 zweimal versucht, seine Freundin zu töten. Nun muss er für zehn Jahre ins Gefängnis und Schmerzensgeld zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- 2021 versuchte ein in der Waadt wohnhafter Franzose zweimal, seine Freundin zu töten.
- Nun wurde er deswegen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
- Anschliessend wird er für 15 Jahre des Landes verwiesen.
Das Kriminalgericht des Bezirks Lausanne hat am Freitag einen 35-jährigen Franzosen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte 2021 zweimal versucht, seine Lebensgefährtin in La Tour-de-Peilz und anschliessend in Crissier zu töten.
Das Gericht sprach den Angeklagten des versuchten Mordes, der Gefährdung des Lebens und der Beleidigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin für schuldig. Nach Ablauf seiner Freiheitsstrafe wird der Mann zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen.
30'000 Franken Schmerzensgeld
Weiter muss der Mann seinem Opfer 30'000 Franken Schmerzensgeld zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Gefängnis und einen Landesverweis von zehn Jahren beantragt.
Das Gericht stufte ihn als «voll und ganz» schuldfähig ein. Psychiatrische Gutachten stellten zudem ein hohes Rückfallrisiko fest. Bei der Urteilsverkündung wirkte der Angeklagte teilnahmslos.
«Mein Mandant war zum Tatzeitpunkt nicht in seinem normalen Zustand. Aus meiner Sicht handelte es sich daher um versuchte Tötung», sagte sein Anwalt. Er hatte nicht mehr als fünf Jahre Gefängnis gefordert. Die Anwältin des Opfers, einer 32-jährigen Schweizerin togoischer Herkunft, zeigte sich ihrerseits zufrieden mit dem Urteil.
Nach einem Monat zusammengezogen
Zum Zeitpunkt der Tragödie lebte das Paar in einer gemeinsamen Wohnung in La Tour-de-Peilz VD. Es hatte sich im Februar 2020 auf einer Dating-Website kennengelernt und war im darauffolgenden Monat zusammengezogen. Das Paar hatte führte eine dysfunktionale Beziehung, die aus gegenseitigen Demütigungen und Gewalt bestand.
Der erste Angriff ereignete sich im April 2021 in ihrem Haus und bestand aus Faustschlägen und einer Strangulation. Diese führte gar zu einem Bewusstseinsverlust. Es wurde keine Anzeige erstattet, obwohl beide ins Spital eingeliefert wurden.
Sechs Monate später stach der Angeklagte seine Partnerin mit einem Küchenmesser in den Rücken, die Kehle und die Schläfe. Das Motiv für dieses Verbrechen war Eifersucht. Das Opfer wurde in eine Klinik eingewiesen. «Das Opfer überlebte wie durch ein Wunder», betonte der Richter.