Asbest-Opfer: Schweiz muss Hinterbliebenen Genugtuung zahlen

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Bern,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz in einem weiteren Asbestfall.

Asbestfall
Die Schweiz wurde in einem Asbestfall vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/DPA/DANIEL BOCKWOLDT

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz erneut in einem Asbestfall wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren verurteilt. Hinterbliebene eines an Brustfellkrebs Erkrankten konnten ihre Ansprüche wegen Verjährung nicht durchsetzen.

Wie in anderen Fällen brach die Krankheit erst nach Ablauf der früher geltenden absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren aus. Der Erkrankte machte seine Ansprüche noch selbst geltend, verstarb aber 2006 während des laufenden Verfahrens.

Seine Ehefrau und sein Sohn führten die Sache weiter. Das Bundesgericht wies ihre Genugtuungs-Forderung im November 2019 mit Verweis auf die Verjährung ab.

Lange Wartezeit auf Revision des Gesetzes

Die Lausanner Richter hatten die Revision des Verjährungsrechts abgewartet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz deshalb zudem wegen der langen Verfahrensdauer verurteilt.

Der Verstorbene lebte in seiner Kindheit von 1961 bis 1972 in unmittelbarer Nähe des Eternit-Fabrikgeländes in Niederurnen GL in einem Haus, das der Eternit AG gehörte. (Fall 4976/20)

Kommentare

User #3827 (nicht angemeldet)

Die fremden Richter taugen doch etwas.

User #2346 (nicht angemeldet)

Ein Skandal wie unsere Justiz arbeitet.

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