Atomkraftwerk-Betreiber sollen Jodtabletten-Verteilung bezahlen
Die Betreiber der Atomkraftwerke sollen in Zukunft für die Verteilung der Jodtabletten aufkommen. Das fordert der Bundesrat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat das Strahlenschutzgesetz präzisiert.
- Darin fordert er, dass die AKW-Betreiber für die Jodtabletten-Verteilung aufkommen.
- Das entsprechende Gesetz wurde in die Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat will, dass die Atomkraftwerk-Betreiberinnen für die Jodtabletten-Verteilung zum Schutz der Bevölkerung aufkommen. Diese erhalten alle Personen im Umkreis von 50 Kilometer um ein Werk. Dazu hat er das Strahlenschutzgesetz präzisiert und in die Vernehmlassung geschickt.
Damit werde das im Gesetz verankerte Verursacherprinzip präzisiert, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Weiter sollen künftig auch die Kosten für Sanierungsmassnahmen bei radioaktiv kontaminierten Standorten durch die AKW-Betreiber getragen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Juni.
Im Umkreis von 50 Kilometern um das Atomkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern keine Jodtabletten mehr im Voraus verteilt werden. Das hat der Bundesrat in einer Verordnung festgelegt. Nach der Abschaltung des Kraftwerks 2019 sei dies nicht mehr nötig.