Auch angepasste Walliser Weisung zu Medienanfragen führt zu Kritik

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Sion,

Die umstrittene Weisung im Wallis zum Umgang mit Medienfragen ist überarbeitet worden. Journalistenverbände kritisieren jedoch auch die neue Version.

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Die Walliser Weisung bezüglich Medienanfragen wird kritisiert. - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergangene Woche sickerte eine Walliser Weisung zum Umgang mit Medienanfragen durch.
  • Staatsrat Frédéric Favre hat diese inzwischen angepasst.
  • Auch die überarbeitete Version sorgt jedoch für Kritik.

Der Walliser Staatsrat Frédéric Favre (FDP) hat seine umstrittene Richtlinie über den Umgang mit den Medien angepasst. Nach Ansicht der Journalistenverbände bleibt jedoch auch die aktualisierte Weisung «restriktiv» und schafft ein «Klima des Misstrauens».

Die am 13. Juli von Favre unterzeichnete erste Version dieser internen Richtlinie sickerte vergangene Woche durch. Der regionale Fernsehsender Kanal9 veröffentlichte das Dokument auf Twitter.

Frédéric Favre
Der Walliser Staatsratspräsident Frédéric Favre. - Frédéric Favre

Nach einem Aufschrei im Kanton gestand der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport einen Fehler ein. Er machte einen Rückzieher und passte das Fünf-Punkte-Programm, das Medienanfragen an sein Departement regelt, am Montag an.

Diserens: Änderungen sind «formaler Natur»

Für die Zentralsekretärin des Journalistenverbands Impressum, Dominique Diserens, sind die vom Staatsrat vorgenommenen Änderungen «formaler Natur». Die neue Richtlinie bleibe «restriktiv» und «problematisch im Hinblick auf die Praxis des Schweizer Presserats.» Dies sagte sie am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Arbeit sowohl der Journalisten als auch der Beamten werde komplizierter, da alles über die Kommunikationsstelle des Departements laufen müsse. Dies sagte Christine Savioz, Präsidentin des Walliser Pressevereins (WPV). Sie zeigte sich auch besorgt über den Tonfall des Dokuments, der ein Klima des Misstrauens gegenüber Journalisten schaffe. Und das in den sozialen Netzwerken bereits vorhandene Misstrauen gegenüber diesem Berufsstand nähre.

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Dominique Diserens, Impressum, an der Kundgebung der Angestellten von den Zeitungen Le Matin und 24h, im Restaurant La Bruschetta, am Donnerstag, 28. Juni 2018, in Lausanne. - Keystone

Das beunruhigendste Element habe Artikel über «sensible Themen» betroffen. Journalisten waren aufgefordert worden, solche Artikel vor der Veröffentlichung in voller Länge an das Walliser Sicherheitsdepartement zu schicken. Dies in der ursprünglichen Version der Anordnung.

Dies widerspreche der in der Bundesverfassung garantierten Pressefreiheit. Und sei unvereinbar mit der Praxis des Schweizer Presserats, wonach nur Zitate einem Gesprächspartner vorgelegt werden müssen. So hiess es bei Impressum.

Neu optionales Korrekturlesen

In der neuen Version verzichtet Favre auf diesen Punkt. Es wird indes im Falle eines «komplexen Themas» ein optionales Korrekturlesen vorgeschlagen, «um eventuelle sachliche Fehler oder Missverständnisse zu erkennen».

Diese Anpassung sei eine Linderung, sagte Savioz. Ein weiterer Punkt, der angepasst wurde, ist, dass Journalisten ihre Fragen nicht mehr systematisch schriftlich einreichen sollen. Sondern dies «falls möglich» tun sollen.

Treffen zwischen Medien und Staatsrat?

Der Walliser Presseverein ist bereit, bei einem Treffen mit dem Staatsrat das Dokument im Detail zu diskutieren. Dies teilte er am Dienstag mit. Der Walliser Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Sébastian Fanti, unterstützt die in seinen Augen «konstruktive Idee».

Er stehe bei Bedarf zur Verfügung, um «Streitigkeiten über Transparenz zu schlichten», sagte Fanti. Ein Treffen zwischen den Medien und dem Staatsrat würde es ermöglichen, eine Charta zu erarbeiten. Diese solle in Anwendung des geltenden Gesetzes für beide Seiten akzeptabel sein.

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