Auch Sans-Papiers sollen Covid-19-Impfung kostenlos erhalten
Das BAG hat beschlossen, auch Migranten ohne geregelten Aufenthaltsstatus kostenlos gegen Corona zu impfen. Der Bund soll die Kosten der Impfungen übernehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Migranten ohne geregelten Aufenthaltsstatus sollen laut BAG eine Corona-Impfung erhalten.
- Die Sans-Papiers gelten bei den Impfungen wie Personen mit speziellen Aufenthaltsstatus.
- Die Kosten der Impfungen soll der Bund alleine übernehmen.
Die Covid-19-Impfung soll auch für die rund 90'000 Sans-Papiers in der Schweiz kostenlos sein. Selbst, wenn sie keine Krankenversicherung haben und sich nicht ausweisen können.
In den meisten Kantonen wird bei der Anmeldung für die Covid-19-Impfung die Versicherten-Nummer der Krankenkasse verlangt. Die Krankenkassen bezahlen die Impfung, die Kantone und der Bund beteiligen sich an den Kosten. Den Versicherten wird hingegen nichts in Rechnung gestellt.
Anders sieht es für Migrantinnen und Migranten ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz aus, so genannte Sans-Papiers: Sie haben häufig gar keine Krankenversicherung - und somit auch keine Versicherten-Nummer, die sie angeben könnten.
Kein Grund für Ausschluss
Von der Covid-19-Impfung sollen sie deshalb aber nicht ausgeschlossen werden. Dies heisst es in einem Dokument des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu den Abrechnungsmodalitäten für die Impfung.
Die Sans-Papiers werden bei der Covid-Impfung gleich behandelt wie andere Personen mit speziellen Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Dazu gehören beispielsweise Diplomaten, entsandte Arbeitnehmende oder ausländische Studierende.
Die Kosten für diese Impfungen trägt der Bund alleine. Kantone und Krankenkassen beteiligen sich nicht. Keine Gratis-Impfung erhalten jedoch Touristen und Auslandschweizer. «Die Covid-19-Impfung soll an ihrem Wohnort erfolgen», heisst es dazu im Schreiben des BAG.
In der Schweiz leben gemäss einer im Auftrag des Bundesamtes für Migration durchgeführten Studie schätzungsweise 90'000 Sans-Papiers. Sie haben - auch ohne Krankenversicherung - grundsätzlich Anspruch auf medizinische Notfallbehandlungen.