Aus Drittstaaten kommen nur vollständig Geimpfte rein
Die Schweiz hat beinahe alle Corona-Massnahmen aufgehoben. Angehörige von Drittstaaten müssen bei der Einreise aber eine vollständige Impfung vorweisen.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz wurden fast alle Corona-Massnahmen aufgehoben
- Bei Einreisen wird von Angehörigen aus Drittstaaten jedoch ein Impf-Nachweis verlangt.
- Es muss zudem ein anerkanntes Vakzin sein.
Trotz des Wegfalls der meisten Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie müssen Angehörige von Drittstaaten bei der Einreise in die Schweiz weiterhin nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Zudem müssen sie mit einem anerkannten Impfstoff immunisiert worden sein.
Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Donnerstag auf Twitter mit. Akzeptiert werden die in der Schweiz anerkannten Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassenen sowie von der WHO per Notfallzulassung anerkannte Vakzine.
«Sputnik V» nicht anerkannt
Nur einmal Geimpften aus Drittstaaten bleibt die Einreise ebenso verwehrt, wie jenen, die mit Vakzinen wie etwa «Sputnik V» (Russland) geimpft sind. Passagiere, die ein Produkt von Sinovac verabreicht erhalten haben, dürfen hingegen einreisen. Der chinesische Impfstoff verfügt über die WHO-Notfallzulassung.
Vorweisen müssen die Einreisenden aus Drittstaaten ein Zertifikat. Ist ein solches nicht vorhanden, ist der Impfnachweis mit einem anderen geeigneten Dokument zu erbringen. Enthalten muss das Dokument neben den Personalien den Impfstoff und das Impfdatum. Letzteres darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen.
Reisende aus dem EU/Efta-Raum haben hingegen freie Bahn.