Ausländer dürfen im Wallis wieder auf Steinbockjagd

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Sion,

Ausländische und ausserkantonale Jäger dürfen ab nächstem Jahr wieder Steinböcke im Wallis jagen.

Ab dem kommenden Jahr dürfen Steinböcke im Wallis nur noch von einheimischen Jägern erlegt werden. TV-Bilder von reichen Ausländern auf Trophäenjagd hatten vergangenen Herbst eine Polemik ausgelöst. (Archivbild)
Ab nächstem Jahr dürfen ausländische und ausserkantonale Jäger im Wallis wieder Steinböcke schiessen. (Archivbild) - sda - Keystone/ARNO BALZARINI

Ab dem nächsten Jahr können ausländische und ausserkantonale Jäger im Wallis wieder Steinböcke schiessen. Grund dafür ist die wachsende Population des Steinwilds. In diesem Jahr zählten die Wildhüter über 7000 Steinböcke – ein neuer Rekord.

Der Abschuss von Steinböcken hatte über viele Jahre hinweg ausländische Jäger ins Wallis gelockt. Im Jahr 2021 hatte der Kanton diese Praxis jedoch eingestellt, nachdem eine Reportage des Westschweizer Fernsehens RTS einen Aufschrei in der Öffentlichkeit ausgelöst hatte.

Es wurde unter anderem berichtet, dass ausländische Jäger bis zu 12'000 Franken zahlen, um einen männlichen Steinbock zu schiessen. Gemessen an der Länge seiner Hörner. Danach wurde diese Trophäenjagd verboten.

Neue Regelungen für Jagdlizenzen

Seitdem wurden Stimmen laut, die die Rückkehr der ausländischen Jäger ermöglichen wollten. Im vergangenen Jahr hatte der Grosse Rat beispielsweise ein Postulat angenommen, das eine Überprüfung des Verbots forderte.

Am Donnerstag teilte der Kanton mit, dass die Abschüsse ab dem nächsten Jahr wieder für ausländische und ausserkantonale Jäger möglich werden. Für Walliser, ausländische und ausserkantonale Kunden gelten dabei die selben Richtlinien.

So müssen zum Beispiel alle Jäger über ein anerkanntes Jagdpatent verfügen und werden von einem Wildhüter begleitet, der letztendlich entscheidet, welches Tier geschossen wird. Erlaubt sind für ausländische und ausserkantonale Jäger nur Abschüsse von männlichen Tieren, die älter als elf Jahre sind.

Regulierung des Steinwildbestands

Die Gebühren richten sich nach der Alterskategorie. Und nicht mehr nach der Länge der Steinbockhörner. Walliser Jäger werden von niedrigeren Gebühren profitieren als ausserkantonale und ausländische Kunden.

Der Kanton weist darauf hin, dass die Bestände weiterhin reguliert werden müssten, um die Konkurrenz der Steinbockpopulationen mit anderen Arten, wie zum Beispiel der Gämse, zu minimieren. Ausserdem müssten die Schäden, die Steinböcke an Wäldern und Kulturen verursachen, verringert werden.

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Kommentare

User #5548 (nicht angemeldet)

es ist doch so, dass die Wildtiere eigentlich im Besitz von allen Schweizerbürger sind. Ich möchte nicht, dass Fremde hier auf die Jagt dürfen.

User #4967 (nicht angemeldet)

Wäre mal nicht schlecht, wenn das Wallis wieder einmal mit positiven Schlagzeilen auf sich aufmerksam machen könnte!

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