Rechtsschutz: Darf ich einfach untervermieten? Das musst du wissen!

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Untermiete ist erlaubt, doch nicht immer ganz einfach. Diese 3 Fehler können dir den Rauswurf bringen. Was du unbedingt vorher klären solltest.

Wohnung
Eine Freundin oder einen Freund in die eigene Wohnung holen? Eine schöne Idee! Kläre aber vorher ab, ob auch deine Verwaltung damit einverstanden ist. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Untervermietung einer Wohnung ist in der Schweiz erlaubt.
  • Es gibt aber drei Gründe, warum die Verwaltung auch Nein sagen kann.

Du überlegst dir für den Sommer länger wegzufahren und möchtest deine Wohnung in dieser Zeit untervermieten? Oder du ziehst in eine neue WG und fragst dich: Wer ist da überhaupt Hauptmieter?

Das Gesetz sagt dazu: Untermiete ist grundsätzlich erlaubt. Aber: du benötigst die Zustimmung der Vermieterin. Und die Vermieterin darf Nein sagen, beispielsweise wenn:

- du die Bedingungen der Untermiete nicht offenlegst.

- du überrissene Preise verlangst,

- oder du deine Wohnung plötzlich in ein Bed & Breakfast verwandelst.

Ein generelles Verbot im Mietvertrag für Untermiete ist nicht zulässig, doch du musst hierfür mit der Vermieterschaft in Kontakt treten.

Auf Nummer sicher gehen? Kontaktiere deine Verwaltung

In der Realität ist es allerdings oft so, dass es schnell mal geschieht und eine Kollegin für kurze Zeit dein Zimmer mietet und du hierfür auch nicht ein schriftlicher Untermietvertrag mit ihr abgeschlossen hattest.

Schlüssel
Eine Untervermietung der eigenen Wohnung ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. - Depositphotos

Als erster Tipp gilt hier: Am besten sofort das Gespräch mit der Vermieterin suchen, den Vertrag offenlegen und um nachträgliche Genehmigung bitten. Die Vermieterin kann nämlich die Untermiete nur in bestimmten Gründen verbieten, beispielsweise wenn du von der Untermieterin eine zu hohe Miete verlangst.

Keine Sorge: Wenn du nur vorübergehend deine Freundin bei dir in der WG aufgenommen hast und von ihr vielleicht nicht einmal Mietzins verlangst, dann liegt noch kein Untermietverhältnis vor.

Hast du schon mal zur Untermiete gelebt?

Unser Tipp an dich ist allerdings: Untermietvertrag immer schriftlich machen. Mietzins fair halten. Und nie ohne OK der Vermieterin loslegen – sonst kann's ungemütlich werden.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #3433 (nicht angemeldet)

WG nebenan, schon 3 mal in 4 Monaten Umzugslärm, Waschküche überbucht weil 3 Personen in 1 Wohnung dauernd waschen, viel Gelaufe und Geplapper im Treppenhaus, eines der Zimmer kostet über die Hälfte der ganzen Miete für die 4 Zimmerwohnung. Kein Wunder sind WGs und Untermieten oft unerwünscht. Bei 4 Wohnblöcken wie hier könnte man ja alle WGs in 1 Haus tun, alle Familien in 1 Haus, dann hätten die anderen Ruhe.

User #2656 (nicht angemeldet)

Ich als Hausbesitzer habe sehr wohl das Recht, eine Untermiete zu verbieten oder den Mietzins anzuheben, denn eine oder mehrere Personen mehr bedeutet grössere Beansprungung und Abnutzung der Wohnung resp. des Hauses. So muss ich unter Umständen früher Apparate ersetzen (Waschmaschine, Geschirrspüler) resp. Renovieren

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