Ausschaffung nach Algerien durch fehlende Papiere verhindert
Ein Algerier bleibt trotz Ausschaffungsbescheid in der Schweiz. Weil ihm die Behörden in Algerien keine Reisepapiere ausstellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Algerien stellt einem Staatsmann keine Reisepapiere aus.
- Dadurch ist er trotz Ausschaffungsbescheid noch immer in der Schweiz.
1998 reiste ein Algerier unter falschem Namen in die Schweiz – und ist noch immer hier. Der 47-Jährige bat vor 21 Jahren um Asyl, welches aber abgelehnt wurde.
Statt nach Algerien zurückzukehren, tauchte er bis 2001 unter. Dann heiratete er eine Schweizerin und legalisierte so seinen Aufenthalt. Nach einigen Jahren und zwei Kindern liess sich das Paar scheiden.
Aufenthaltsbewilligungsentzug nach zweiter Scheidung
2008 heiratete Algerier erneut eine Schweizerin, aber auch diese Ehe zerbrach. Das Migrationsamt Solothurn entzog ihm im September 2015 zwar die Aufenthaltsbewilligung, die Wegweisung scheiterte aber.
Der Algerier wurde beim Drogenhandel erwischt und erhielt im August 2017 eine einjährige Haftstrafe inklusive vier Jahren Landesverweis. Seit vergangenem März sitzt er in Ausschaffungshaft – wird dort aber vermutlich noch länger bleiben.
Algerien verweigter Papiere wegen Inhaftierung
Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, organisierte das Staatssekretariat für Migration SEM zwar einen polizeilich begleiteten Rückflug nach Algerien. Dessen Botschaft stellte dem Mann aber keine Reisepapiere aus.
Der Algerier will nicht ausreisen – und verweigert die Mithilfe bei der Papierbeschaffung. Deswegen bleibt er trotz Rekurs in der Durchsetzungshaft. Und die algerischen Behörden wollen ihm keine Reisedokumente ausstellen, solange er inhaftiert ist.
Mit Algerien besteht zwar ein Rücknahmeabkommen, Ende 2018 waren laut dem SEM noch 546 Ausschaffungen hängig. Damit sind Algerier weit führende Spitzenreiter – vor Äthiopien mit 317 und Eritrea mit 271 hängigen Fällen.