Ausserordentlicher Staatsanwalt soll Amtsgeheimnisverletzung prüfen
Ein ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes soll prüfen, ob für einen im «Blick» erschienenen Artikel das Amtsgeheimnis verletzt wurde. Für die Untersuchung der Strafanzeige setzte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) den stellvertretenden Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Ulrich Weder, ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Der «Blick» hatte am 11.
September 2020, im Vorfeld der Wahl von Stefan Keller zum ausserordentlichen Bundesanwalt, einen Artikel mit dem Titel «In der Fifa-Affäre droht schon die nächste Pleite» veröffentlicht, wie die AB-BA am Montag mitteilte. Darin sei auf Korrespondenz von Keller Bezug genommen worden, die sich ausschliesslich an die Bundesanwaltschaft gerichtet habe.
Keller erstattete deswegen am 3. Februar Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung. Bei Strafanzeigen gegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft setze die AB-BA einen ausserordentlichen Staatsanwalt oder eine ausserordentliche Staatsanwältin ein.
Das gelte auch, wenn eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt als Täterin oder Täter in Frage komme. Deswegen habe die AB-BA am 8. März Weder beauftragt, die Strafanzeige zu prüfen.