Automaten-Fahrer in der Schweiz dürfen bald geschaltete Autos fahren

Simon Binz
Simon Binz

Bern,

Wer die Autoprüfung auf einem Automaten absolviert hat, darf bald auch einen Geschalteten fahren. Der Automateneintrag wird nämlich per 1. Februar abgeschafft.

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Eine ältere Frau lenkt während der Fahrprüfung ein Auto. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Februar 2019 wird in der Schweiz der Automateneintrag abgeschafft.
  • Damit wird Personen, die nur Automat fahren dürfen, künftig erlaubt geschaltet zu fahren.
  • Diese Entscheidung des Bundesrats ist bei Experten nicht äusserst beliebt.

Der Bundesrat hat letzte Woche seine Beschlüsse zur Revision der Fahrausweisvorschriften (Opera 3) bekannt gegeben. Dabei konzentrierte sich das Augenmerk vieler vor allem auf den Abschnitt «Lernfahrten mit Personenwagen ab 17 Jahren». Eine anderer umstrittener Beschluss ging dabei jedoch etwas unter: Ab dem 1. Februar 2019 wird nämlich der Automateneintrag abgeschafft. Dieser wurde bisher bei jenen Personen im Billett vermerkt, die die Fahrprüfung auf einem Automaten abgeschlossen hatten und damit in Kauf nahmen, nie einen geschalteten Wagen fahren zu dürfen.

Die Abschaffung des Automateneintrags bedeutet also konkret, dass in Zukunft alle Personen ein handgeschaltetes Auto lenken dürfen, das gilt ebenso für Neulenker, die ihre Prüfung «nur» auf einem Wagen mit Automatikgetriebe absolvieren wollen. Wer einen Automateneintrag aus der alten Regelung im Ausweis hat, kann diesen beim Strassenverkehrsamt entfernen lassen. Dabei muss man nur nachweisen können, dass man nicht durch gesundheitliche Probleme daran gehindert wird, ein Auto mit einem geschalteten Getriebe zu lenken.

Experten zeigen sich beunruhigt

Die Abschaffung kommt bei Experten wenig gut an. So befürchtet zum Beispiel die Beratungsstelle für Unfallverhütung Bfu, dass dieser Schritt das Unfallrisiko erhöhen wird. Rolf Portmann (66), Jurist und Präsident der IG WAB, der Interessengemeinschaft der Anbieter der Wiederholungskurse geht sogar noch weiter und sagt gegenüber dem «Blick»: «Dieser Teil der Verordnungsänderung ist leichtfertig, er wird Menschenleben kosten.»

Etwas anders sieht dies Daniel Menzi, Geschäftsführer des Schweizerischen Fahrlehrerverbands SFV. Er hat grundsätzlich kein Problem mit dem Automateneintrag. «Schliesslich ist es nur eine Frage der Zeit, bis Automaten die grosse Mehrheit sind», so Menzi. Zurzeit sei es aber noch nicht so weit, darum komme die Verordnungsänderung zu früh – «es sind noch zu viele Geschaltete auf den Strassen».

Leuthard will E-Mobilität fördern

Warum hat sich also das Bundesamt für Strassen (Astra), deren Chefin noch bis Ende Jahr die abtretende Bundesrätin Doris Leuthard (55) ist, für diesen Schritt entschieden? Wie das Boulevardblatt auf Anfrage von einem Astra-Sprecher erfährt, gibt es dafür zwei Gründe. Einerseits seien die Unterschiede zwischen den einzelnen Automarken und Fahrzeugklassen heute so gross, dass die Getriebeart kaum mehr ins Gewicht falle und andererseits hat das Astra die Hoffnung, dass die Massnahme Neulenker dazu bewegt, sich nur noch auf Automaten auszubilden und die Fahrschulen so mehr Elektrofahrzeuge einsetzen. «Sodass die Junglenkenden bereits früh mit der Elektromobilität in Berührung kommen», erklärt der Sprecher.

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