BABS informiert mit neuer Broschüre über Schutzräume
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat eine Broschüre an Schutzraum-Eigentümer herausgegeben. Das Interesse an dem Thema nahm zuletzt deutlich zu.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) informiert Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzräumen neu mit einer Broschüre über die Pflicht zum Bau von Schutzräumen sowie deren Zweck und Unterhalt. Aufgrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine habe das Interesse der Bevölkerung stark zugenommen, hiess es in einer Mitteilung vom Dienstag.
Schutzräume wichtiges Element für Bevölkerungssicherheit
Die auch elektronisch verfügbare Publikation «Der Schutzraum» informiere auch über die Vorbereitung, Einrichtung und Schutzplatzzuweisung im Falle einer wachsenden Bedrohung, teilte das BABS weiter mit. Schutzräume seien ein wichtiges Element des Schweizer Sicherheitsdispositivs.
Die Vorbereitung der Schutzräume erfolgt jedoch erst auf Anordnung der Behörden. In Bezug auf die aktuelle Situation in der Ukraine sei eine Vorbereitung auf den Aufenthalt in Schutzräumen nicht erforderlich, hiess es weiter.
Zivilschutz unterstützt Bevölkerung bei Schutzplänen
Zeichnet sich im grenznahen Ausland oder in der Schweiz ein bewaffneter Konflikt ab, weisen die örtlichen Behörden der Bevölkerung vorsorglich Schutzplätze zu. Schutzräume müssen innerhalb von fünf Tagen betriebs- und einsatzbereit gemacht werden können.
Der Zivilschutz unterstützt die Bevölkerung beim Schutzraumbezug und -aufenthalt. Die Bevölkerung und insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzräumen tragen laut dem Bundesamt aber eine gewisse Eigen- und Mitverantwortung. In deren Zentrum stehe die «Hilfe zur Selbsthilfe», die durch ebendiese neue Broschüre unterstützt werde.
Über neun Millionen Schweizer Schutzplätze vorhanden
Insgesamt existieren in der Schweiz rund 370'000 private und öffentliche Schutzräume. Die Schweiz verfügt über rund neun Millionen Schutzplätze für die Bevölkerung. Davon sind rund 700'000 Schutzplätze in Kleinstschutzräumen – also weniger als zehn Prozent. Der restlichen Plätze verteilen sich auf kantonale und kommunale Schutzräume.
Mit der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes von 2011 wurde festgelegt, dass nur noch in grösseren Überbauungen Schutzräume erstellt werden müssen. Wer keinen Schutzraum baut, muss einen Ersatzbeitrag zahlen.