Balsthal

Balsthal SO wehrt sich gegen Hundesteuer des Kantons

Alexander König
Alexander König

Thal,

Solothurner zahlen Hundesteuern, ohne dass eine Gegenleistung dafür erbracht wird. Das sorgt für rote Köpfe. Ein Gemeindepräsident wehrt sich.

Solothurn Hundesteuern Gassi
Solothurner zahlen Hundesteuern, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Solothurn sorgt die Hundesteuer für Aufruhr.
  • In einem Rundschreiben schiesst die Gemeinde Balsthal gegen die Kantonsbehörde.
  • Diese sacke Geld ein, ohne dafür eine Gegenleistung zu liefern.

Zwischen der Gemeinde Balsthal SO und dem Kanton Solothurn hängt der Haussegen schief. In einem Rundschreiben an alle Hundehalter schiesst der Gemeindepräsident Freddy Kreuchi gegen den Kanton. Und appelliert an die Hundehalter, sich zur Wehr zu setzen.

Doch was ist passiert?

Im Kanton Solothurn sind sämtliche Hundehalter zu einer Hundesteuer von 100 Franken verpflichtet. Was viele nicht wissen und in besagtem Rundschreiben erläutert wird: Lediglich 60 Franken gehen an die Gemeinde, etwa für den Unterhalt der Robidog-Abfallstellen. Die übrigen 40 Franken gehen an den Kanton, als sogenannte Kontrollzeichengebühr.

Kanton sackt Geld grundlos ein

Dumm nur: Seit 2017 werden keine Hundemarken mehr ausgestellt. «Die Registrierung unserer treuen vierbeinigen Freunde hat seither mit einem Chip zu erfolgen», so Kreuchi im Rundschreiben. Dieser gehe auf Kosten der Hunde-Besitzer.

Rundschreiben Balsthal
In diesem Rundschreiben schiesst die Gemeinde Balsthal gegen den Kanton Solothurn. - Screenshot / Facebook

Kreuchi klagt: «Obwohl der Kanton ab diesem Zeitpunkt keinerlei Dienstleistungen mehr erbrachte, blieb die Kontrollzeichengebühr weiterbestehen.»

Die Gemeinde weigerte sich darum zunächst, ihren Teil dieser Kontrollzeichengebühr an den Kanton auszuzahlen. Sie ging bis vor das Verwaltungsgericht, welches das Anliegen abschmetterte.

Das Bundesverwaltungsgericht trat auf den Fall gar nicht erst ein. Grund: Die Gemeinde dürfe keine fremden Vermögensinteressen verfolgen und sei dadurch nicht zur Beschwerde legitimiert. Es sei Sache der Hundehalter, sich zur Wehr zu setzen.

Kreuchi, dessen Eltern selbst einen Labrador besitzen, schreibt auf Anfrage von Nau.ch: «Das Verwaltungsgericht hielt in seinem Urteil trotz allem klar fest: Die Kontrollzeichengebühr ist wohl nicht mehr geschuldet, wenn es keine Hundemarken mehr gibt.»

Dass der Kanton trotz dieser klaren Aussage noch nicht eingelenkt habe, sei für ihn «mehr als störend».

Der Gemeindepräsident ist verärgert und sagt: «Bis heute gehen jährlich 800'000 Franken an den Fiskus des Kantons, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.»

Haben Sie einen Hund?

Mit dem Schreiben habe er die Hundehalter proaktiv über die Sachlage informieren wollen. Dieses trägt bereits Früchte: Es seien seither mehrere Dutzend Beschwerden gegen die in der Hundesteuer enthaltene Kontrollzeichengebühr eingegangen.

Weitere Beschwerden seien zu erwarten, so Kreuchi. «Natürlich haben wir die Hundehalterinnen und Hundehalter beim Einreichen der Beschwerde unterstützt», so der Gemeindepräsident.

Kommentare

Weiterlesen

Hund im Wald
11 Interaktionen

Mehr Balsthal