Wie die Gemeinde Schönenbuch berichtet, sind Hunde im gesamten Landwirtschaftsgebiet vom 15. März bis 31. Oktober 2023 an die Leine zu nehmen.
Der Dorfkern Schönenbuch mit der römisch-katholischen Kirche St. Johannes der Täufer und einem Fachwerkhaus.
Der Dorfkern Schönenbuch mit der römisch-katholischen Kirche St. Johannes der Täufer und einem Fachwerkhaus. - Nau.ch / Werner Rolli
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Ein Spaziergang mit dem Hund tut Körper und Seele gut.

Allerdings gilt es, sich an gewisse Regeln zu halten, die einerseits von Gesetzes wegen bestehen und andererseits der gesunde Menschenverstand vorgibt.

Immer wieder wenden sich Menschen mit Reklamationen an die Gemeinde. Das muss nicht sein.

Gerade Hundebesitzer, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und geschriebene wie auch ungeschriebene Gesetze kennen und einhalten, fördern mit ihrem Verhalten die Toleranz gegenüber Hunden.

Hundekot ist korrekt zu entsorgen

Es versteht sich von selbst, dass sich Hunde nicht im bepflanzten Kulturland oder in fremden Gärten austoben.

Der Hundekot ist immer aufzunehmen und im Robidog oder im Abfalleimer zu entsorgen.

Achtlos weggeworfene Säckchen erfüllen ihren Zweck nicht.

Hunde brauchen Auslauf und Freilauf.

Aber in Schönenbuch sind Hunde im gesamten Landwirtschaftsgebiet vom 15. März bis 31. Oktober ausnahmslos an der Leine zu führen.

Allgemeinen Anstand zeigen

Es ist zudem ein Zeichen von Anstand und Rücksichtnahme, seinen Vierbeiner auch ohne Aufforderung und Verbotsschilder, beispielsweise in Naturschutzgebieten oder Sportanlagen oder wenn einem Passanten entgegenkommen, an die Leine zu nehmen.

Es sind nicht viele und auch keine komplizierten Regeln, die das Verständnis für Hundehalter und ihre vierbeinigen Gefährten fördern.

Als Hundebesitzer soll man mithelfen, dass keine Hundereglements-Bussen ausgesprochen werden müssen.

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