Basel: Drögeler wirft Sozialarbeiter sexuellen Missbrauch vor
In Basel stand ein Sozialarbeiter vor Gericht. Er soll seinen Klienten sexuell missbraucht und damit tiefer in die Drogensucht getrieben haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor dem Basler Gericht muss sich ein Sozialarbeiter wegen sexuellem Missbrauch behaupten.
- Er soll den Kläger immer tiefer in seine Drogensucht getrieben haben.
- Der Kläger ist mittlerweile verstorben.
Ein ehemaliger Mitarbeiter einer gemeinnützigen Stiftung in Basel steht vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, einen drogenabhängigen Klienten sexuell ausgebeutet zu haben, berichtet die «Basler Zeitung».
Mehrere Faktoren haben die Aufklärung der Vorwürfe deutlich erschwert. So war der Privatkläger etwa schwer drogenabhängig und litt unter Wahnvorstellungen – eine Befragung war also nur bedingt möglich.
Erschwerende Umstände und Formfehler
Zudem bestand zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger ein Abhängigkeitsverhältnis: Der Drogenabhängige befand sich in einer Abwärtsspirale, während sein Betreuer eine leitende Position in der Stiftung innehatte.
Erschwerend kam hinzu, dass der Privatkläger inzwischen verstorben ist. Laut dem Richter waren die wenigen Aussagen des Verstorbenen nicht verwertbar.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Sozialarbeiter vor, seinen Klienten systematisch tiefer in die Drogenabhängigkeit getrieben zu haben, um ihn sexuell auszubeuten. Die Machtverhältnisse seien offensichtlich gewesen: Lebenserfahrung, Ausbildung und gesellschaftliche Stellung sprachen klar für den Angeklagten.
Zum Zeitpunkt der angeblichen Taten hatte der Sozialarbeiter bereits eine leitende Position inne und organisierte seinem ehemaligen Klienten eine Wohnung. Zunächst liess er ihn sogar bei sich wohnen. Der Angeklagte sprach von einer einvernehmlichen Liebesbeziehung. Das sah die Mutter des Verstorbenen ganz anders. Er habe sich ihr gegenüber immer homofeindlich geäussert.
Kritik am Verhalten des Beschuldigten
Der Beschuldigte behauptete hingegen, Opfer von Drohungen geworden zu sein: Immer wenn er signalisierte, finanzielle Unterstützung einzustellen oder den Mann rauszuwerfen, drohte dieser ihm mit falschen Anschuldigungen wegen Vergewaltigung.
Letztendlich erfolgte laut «Basler Zeitung» ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.