Baselbieter Landrat für Polizistinnen und Polizisten mit C-Ausweis
Die Regierung soll gemäss Landrat ermöglichen, dass auch Personen mit C-Bewilligung Polizistinnen und Polizisten werden dürfen.
Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sollen im Baselbiet Polizistinnen und Polizisten werden dürfen. Der Landrat hat am Donnerstag mit 44 zu 35 Stimmen bei einer Enthaltung eine entsprechende Motion von Simone Abt (SP) an die Regierung überwiesen.
Die Regierung soll die gesetzlichen Grundlagen dahingehend ändern, dass auch Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis rekrutiert und beim Polizeikorps aufgenommen werden können. Damit soll der Personalmangel bei der Baselbieter Kantonspolizei entschärft werden.
Die Fraktionen Grüne/EVP und GLP unterstützten die Motion. FDP und SVP sprachen sich gegen eine Überweisung aus. Die Mitte war gespalten.
Das Polizeigesetz sieht bereits heute vor, dass in Ausnahmefällen Personen ohne Schweizer Bürgerrecht zur Polizeiausbildung zugelassen werden können. Die Formulierung als Ausnahmebestimmung verunmöglicht jedoch, gezielt zu rekrutieren.
Weitere Kantone folgen dem Beispiel
Wie bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Jura, Schwyz, Neuenburg und Graubünden sollen gemäss Motion auch Personen mit C-Ausweis zugelassen werden.
Die Regierung hatte sich letztes Jahr bereits in einem Bericht zu einem Postulat der ehemaligen SP-Landrätin Tania Cucè für eine solche Öffnung des Polizeikorps ausgesprochen. Sie beantragte eine Entgegennahme der Motion.