Baselland entscheidet am 9. Februar über Mindestlohn
Das Baselbieter Stimmvolk wird am 9. Februar 2025 über die Mindestlohn-Initiative und die Wahlrechtsreform abstimmen.
Das Baselbieter Stimmvolk entscheidet am 9. Februar 2025 über die Mindestlohn-Initiative und die Wahlrechtsreform. Dies hat die Regierung am Dienstag mitgeteilt.
Die Gewerkschaft Unia hatte die formulierte Gesetzesinitiative «22.– Mindestlohn im Baselbiet» im Juli 2023 eingereicht. Sie verlangt einen kantonalen Mindestlohn für alle Personen, die im Baselbiet arbeiten.
Der Baselbieter Landrat lehnte die Initiative für einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde letzten Donnerstag ohne Gegenvorschlag ab und empfahl den Stimmberechtigten ein Nein.
Wahlrechtsreform: Einführung des Doppelproporzes
Bei der Wahlrechtsreform geht es um eine Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Sie sieht die Einführung eines Doppelproporzes vor. Das neue System soll im Falle einer Annahme bei den Landratswahlen 2027 erstmals zum Einsatz kommen.
Die GPR hat zum Ziel, die Parteistärken im Landrat besser abzubilden, ohne dabei die Wahlkreise und damit den lokalen Bezug der Parlamentsmitglieder aufzugeben.
Zudem soll sie Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen, wie sie im Baselbiet regelmässig vorkommen, vermindern. Die vom Landrat abgesegnete Gesetzesänderung untersteht der obligatorischen Volksabstimmung.