Stadt Basel

Basler Immo-Buchhalter hat es faustdick hinter den Ohren

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Basel,

Als Leiter der Liegenschaftsverwaltung hat ein 62-Jähriger über Jahre private Ausgaben über seinen Arbeitgeber abgerechnet – insgesamt 1,5 Millionen Franken!

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Ein Basler Buchhalter hat über Jahre private Ausgaben heimlich über seinen Arbeitgeber abgerechnet. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Basler Buchhalter hat über Jahre private Ausgaben über seinen Arbeitgeber abgerechnet.
  • Insgesamt jubelte er der Firma, für die er arbeitete, 1,5 Millionen Franken unter.
  • Vor Gericht akzeptierte er einen Deal.

Das ist aber mal dreist: Ein Basler Buchhalter hat über Jahre seine Privatausgaben heimlich über die Firma abgerechnet.

Insgesamt kamen seit April 2010 so 1,5 Millionen Franken zusammen, berichtet die «bz Basel».

Steuerschulden, Stromrechnungen, Miete und Kreditkartenabrechnungen: All das gab der 62-Jährige einfach selbst in das Buchhaltungssystem der Immobilienverwaltung ein, für die er arbeitete.

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Der Schwindel fiel auf, als er eine Rechnung an BMW ins System eingab. (Symbolbild) - BMW

Der Betrug fiel auf, als vor zwei Jahren eine Rechnung über 35'000 Franken an BMW eingereicht wurde.

Daraufhin wurde der Mann fristlos entlassen und musste sich nun vor dem Basler Strafgericht verantworten.

Ex-Buchhalter muss 1,5 Millionen Franken Schadenersatz zahlen

Dort kam er dank eines Deals am Montag mit einer eher milden Strafe davon. Wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung wurde er zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Zudem muss er 1,5 Millionen Franken Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber zahlen.

Sollte Veruntreuung von Geldern härter bestraft werden?

Fast 25 Jahre hatte der Mann für die Immobilien-Verwaltung gearbeitet. Zuletzt leitete er die Liegenschaftsverwaltung und verdiente laut «bz Basel» 7700 Franken netto pro Monat.

Übrigens: Inwiefern er bereits vor April 2010 eigene Ausgaben abrechnete, ist nicht klar. Aufgrund der Verjährungsfrist wurde darüber vor Gericht nicht geurteilt.

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