Auffahrt

Basler Kantonsangestellte haben am Freitag nach Auffahrt frei

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Basler Regierung führt neue arbeitsfreie Tage ein, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

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Für die Angestellten des Kantons Basel-Stadt gelten ab 2025 teilweise neue Regelungen für arbeitsfreie Feiertage. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

In der Basler Verwaltung wird künftig am Freitag nach der Auffahrt offiziell nicht mehr gearbeitet. Dieser Freitag gilt neu als ganztägiger, arbeitsfreier Brückentag, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Sie hat die Regelung der arbeitsfreien Frei- und Feiertage der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt mit Wirkung ab 1. Januar 2025 angepasst.

Zudem wird statt des bisher arbeitsfreien Halbtags vor dem 1. Mai neu ein arbeitsfreier Halbtag am 31. Juli eingeführt.

Mehr Flexibilität bei den freien Tagen

Ab 2025 haben die Kantonsangestellten hingegen die drei Halbtage vor Karfreitag, Auffahrt und 1. Mai nicht mehr frei. Diese Änderungen finden gemäss Communiqué im Rahmen des Projekts «Arbeitgeberattraktivität steigern» statt.

Kommentare

User #3345 (nicht angemeldet)

Noch mehr freie Tage für die Stadsangestellte. Ist jetzt schon schwierig telefonisch mit jemanden zu sprechen. Eigentlich gehören die Behörden zu Dienstleistungen und die Öffnungszeiten sollten gleich sein wie die Geschäfte.

User #1814 (nicht angemeldet)

Das zahlen dann die , die arbeiten müssen…

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