Basler Kantonsangestellte haben am Freitag nach Auffahrt frei
Die Basler Regierung führt neue arbeitsfreie Tage ein, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.
In der Basler Verwaltung wird künftig am Freitag nach der Auffahrt offiziell nicht mehr gearbeitet. Dieser Freitag gilt neu als ganztägiger, arbeitsfreier Brückentag, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Sie hat die Regelung der arbeitsfreien Frei- und Feiertage der Mitarbeitenden des Kantons Basel-Stadt mit Wirkung ab 1. Januar 2025 angepasst.
Zudem wird statt des bisher arbeitsfreien Halbtags vor dem 1. Mai neu ein arbeitsfreier Halbtag am 31. Juli eingeführt.
Mehr Flexibilität bei den freien Tagen
Ab 2025 haben die Kantonsangestellten hingegen die drei Halbtage vor Karfreitag, Auffahrt und 1. Mai nicht mehr frei. Diese Änderungen finden gemäss Communiqué im Rahmen des Projekts «Arbeitgeberattraktivität steigern» statt.