Basler muss wegen Likes auf Facebook vors Bundesgericht

Livia Fischer
Livia Fischer

Zürich,

Ein Mann markierte auf Facebook mehrere ehrverletzende Kommentare mit «Gefällt mir». Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Basler wurde angezeigt, weil er auf Facebook beleidigende Kommentare likte.
  • Ob das den Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt, soll das Bundesgericht entscheiden.

Vor zweieinhalb Jahren likte ein Basler auf Facebook rund ein Dutzend beleidigende Kommentare. Laut den Aussagen seien der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Erwin Kessler, und der Verein rassistisch und antisemitisch.

Im August bestätigte das Zürcher Obergericht den Entscheid der Vorinstanz und verurteilte den 32-jährigen Tierschützer und Vizepräsidenten der Liga gegen Tierversuche wegen übler Nachrede. Das Strafmass: 60 Tagessätze à 30 Franken.

Bundesgericht soll entscheiden

Das Obergericht schreibt im Urteil, die Beschuldigungen in den Facebook-Beiträgen seien massiv ehrverletzend gewesen. Die Richter stellen klar: Dies ist kein leichtes Vergehen. Die sozialen Medien seien kein rechtsfreier Raum, in dem nach Belieben gehandelt werden könne. Das Zürcher Obergericht musste sich zum ersten Mal mit dieser Problematik befassen.

Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, sei laut einem der Anwälte des Beschuldigten damit zu rechnen, dass der Fall ans Bundesgericht gelange. Der endgültige Entscheid liege aber bei seinem Mandanten.

Gemäss Anwalt sei der Entscheid des Zürcher Obergerichts in mehreren Punkten bundesrechtswidrig. Das Bundesgericht werde also einen Grundsatzentscheid fällen, ob das Liken eines ehrverletzenden Facebook-Kommentars den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle.

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