Baustopp in Wetzikon ZH – weiter Wirbel um Immobilienfirma

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Wetzikon,

Das Bauprojekt der Steiner AG rund um das Spital in Wetzikon ist erst einmal auf Eis gelegt – die Immobilienfirma steckt mitten in einer finanziellen Krise.

GZO Spital Wetzikon
Das Spital Wetzikon. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Steiner AG wird eine viermonatige Nachlassstundung gewährt.
  • Die Zürcher Immobilienfirma steht aktuell in einem Konflikt mit dem Spital Wetzikon.
  • Das Gericht entscheidet im Oktober über die endgültige Stundung.

Die Zürcher Immobilienfirma Steiner AG steht vor grossen finanziellen Herausforderungen. Aufgrund von «unvorhersehbaren Entwicklungen» bei einigen ihrer Bauprojekte hat das Unternehmen einen Liquiditätsengpass erlitten.

Das Bezirksgericht hat dem Unternehmen eine provisorische Nachlassstundung gewährt. Das berichtet «Der Landbote».

Die Steiner AG reichte am vergangenen Donnerstag ihren Antrag auf provisorische Nachlassstundung ein. Noch am selben Tag erhielt sie die Zustimmung des Zürcher Bezirksgerichts. Das geht aus einer Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Montag hervor.

Die Dauer der provisorischen Nachlassstundung wurde auf vier Monate festgelegt und läuft vom 6. Juni bis zum 7. Oktober 2024. Die Verhandlung zur Bewilligung der definitiven Nachlassstundung wird ebenfalls vom Bezirksgericht Zürich durchgeführt.

Konflikte mit dem Spital Wetzikon

In letzter Zeit gab es insbesondere Auseinandersetzungen zwischen dem Konzern und dem Spital Wetzikon. Dort wurden die Bauarbeiten für einen Neubau und eine Erweiterung im Mai gestoppt.

Dies war eine Folge der Kündigung des Vertrags mit der Steiner AG als Generalunternehmerin. Der Neubau des Spitals ist erst zu 70 Prozent fertig.

Die Betreiberin des Spitals, die Gesundheitsversorgung Zürcher Oberland (GZO) AG, steht seit Anfang Mai ebenfalls in Nachlassstundung. Sie hat die Steiner AG scharf kritisiert.

Steiner AG: Fokus auf Gläubiger und Transformation

Die Steiner AG möchte mit der Nachlassstundung vor allem die Position ihrer Gläubiger stärken. Der Zahlungsaufschub gibt dem Unternehmen Zeit, um Lösungen für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Bauprojekten zu finden. Gleichzeitig können diese Risiken vom profitablen und erfolgreichen Geschäft der Immobilienentwicklung fern gehalten werden.

Seit 2010 gehört die Steiner AG zur indischen Hindustan Construction Company Ltd. (HCC) mit Sitz in Mumbai. Mit dem Antrag auf eine Nachlassstundung schliesst das Unternehmen seine Transformation vom Generalunternehmer zum Immobilienentwickler erfolgreich ab.

Kommentare

User #2688 (nicht angemeldet)

Als einziger wissenschaftlicher Forscher der vielen unentdeckten Morde durch die Mafia weise ich darauf hin, dass der Gerichtsort (curia juris) weder das Handesgericht noch das Bezirksgericht sein kann. Hierzu ist eine Weisung an einen russischen Bauunternehmer , der vom Bezirksgericht im Jahre 2024 abgewiesen wurde der massgebliche Leitentscheid. Ausserdem wurde die Steiner AG als laufendes Verfahren der Bundesanwaltschaft und der Fedpol vindiziert.

User #3672 (nicht angemeldet)

"Mit dem Antrag auf eine Nachlassstundung schliesst das Unternehmen seine Transformation vom Generalunternehmer zum Immobilienentwickler erfolgreich ab." "Erfolgreich" nennen die sowas!

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