Beda Stadler: «Lage nicht für politische Ziele ausnutzen»

Redaktion
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Bern,

Die Impfpflicht-Debatte dürfte in der Schweiz neu entfachen, falls eine erfolgreiche Impfung gegen das Coronavirus entwickelt wird – bisher ist es noch ruhig.

Impfpflicht Coronavirus
Laut Epidemiengesetz kann für bestimmte Personengruppen eine Impfpflicht ausgesprochen werden. Für die ganze Bevölkerung wäre dies nicht zulässig. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • International wird fleissig an einem Covid-19-Impfstoff geforscht.
  • Wird nun die Debatte über eine eventuelle Impfpflicht neu entfacht?

Auch wenn es noch keine Impfung gegen das Coronavirus gibt, so wird derzeit mit Hochdruck daran geforscht. Und falls es dann mal so weit ist stellt sich die Frage, ob eine allfällige Impfung obligatorisch sein sollte, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Erhält die De​batte um das Thema Impfzwang nun durch das Coronavirus einen erneuten Aufschwung?

Beda Martin Stadler
Der Schweizer Biologe Beda Martin Stadler ist emeritierter Professor und ehemaliger Direktor des Instituts für Immunologie der Universität Bern. - Keystone

«Nicht wirklich, so lange der Impfstoff nicht vorhanden ist, wäre dies ohnehin eine künstliche Debatte», sagt der Schweizer Immunologe Beda Stadler. «Allerdings sind im Gegensatz zu der Zeit vor dem Coronavirus die Impfkritiker im Moment auf den sozialen Medien etwas ruhiger.»

Klinische Resultate abwarten

Jetzt gelte es, zuerst auf klinische Resultate eines Impfstoffs zu warten. «Der Wunsch nach einem Impfstoff ist derzeit so gross, dass anscheinend in Amerika Versuche unternommen werden, diesen direkt vom Labor beim Menschen zu testen. So etwas ist gefährlich», warnt Stadler.

Andererseits sei dies ein «Glücksfall», da derzeit in Amerika die Fälle rasant ansteigen würden und dadurch vielleicht eine Population geimpft werde, die jetzt Kontakt mit dem Virus habe.

«Besondere Lage darf nicht ausgenutzt werden»

Mit dem Inkrafttreten des neuen Epidemiengesetz 2016 wurde das Impfobligatorium eingeschränkt. Neu dürfen Kantone – in der «besonderen Lage» auch der Bundesrat – Impfungen nur bei bestimmten Bevölkerungsgruppen anordnen, nicht mehr für die ganze Bevölkerung.

Ausdrücklich nicht erlaubt ist die Einführung eines Impfzwangs. Das heisst, niemandem kann unter Zwang oder gegen seinen Willen eine Impfung verabreicht werden.

Coronavirus Impfung
Ein Mann wird in einer Arztpraxis von einer Arzthelferin mit roten Fingernägeln gegen Masern geimpft. Foto: Lukas Schulze - dpa-infocom GmbH

Stadler betont deshalb auch: «Die besondere Lage darf jetzt nicht ausgenutzt werden, um politische Ziele zu erreichen.» Es gebe nach der Krise «hoffentlich genügend Politiker, die dann eine Gesetzesänderung anstreben, damit zumindest ein Impfobligatorium für Berufe, von denen andere abhängig sind, angestrebt wird.» Also etwa das Pflegepersonal, Lehrpersonen und Polizisten.

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