Behördeninitiative: Zürcher Stadtrat fordert Ausländer-Stimmrecht
Gemeinden des Kantons Zürich sollen künftig das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene einführen können.
Der Zürcher Stadtrat fordert mit einer Behördeninitiative eine entsprechende Anpassung der Kantonsverfassung. Die Zürcher Stadtregierung ist überzeugt, dass die Einführung des Ausländer-Stimm- und -Wahlrechts die Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft stärken würde, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Weil im Kanton Zürich im Gegensatz zu anderen Kantonen aber die rechtlichen Grundlagen für ein solches Stimm- und Wahlrecht fehlen, reicht der Stadtrat beim Kantonsrat eine entsprechende Behördeninitiative ein.
Die Initiative fordert, dass Gemeinden Ausländerinnen und Ausländern, die seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde leben, das kommunale Stimm- und Wahlrecht erteilen können. Die Kantonsverfassung sei dahingehend zu ändern.
Ein kommunales Stimm- und Wahlrecht sei insbesondere für Einwohnerinnen und Einwohner angebracht, die mindestens zwei Jahre in einer Gemeinde lebten, aber noch nicht zehn Jahre im Land seien, schrieb der Stadtrat.
Sie würden zwar die kommunale Wohnsitzfrist für Einbürgerungen von zwei Jahren erfüllen. Wegen der vom Bund vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer im Land von zehn Jahren könnten sie sich dennoch nicht einbürgern lassen.
Vielfach seien diese Menschen am politischen Geschehen interessiert und würden daran teilhaben wollen. Mit einem kommunalen Stimm- und Wahlrecht erhielten sie die Möglichkeit, an den Entscheiden zu partizipieren und die Gesellschaft demokratisch mitzugestalten.
In der Stadt Zürich seien es über 42'000 volljährige Ausländerinnen und Ausländer, die zwar die kommunale Wohnsitzfrist erfüllten, nicht aber die nationale. Der Stadtrat erachtet es als stossend und nicht zeitgemäss, dass ein so grosser Teil der Zürcherinnen und Zürcher von der politischen Mitsprache ausgeschlossen bleibt.