Bereits 3-jährige «Schwarzfahrer» in neuer Datenbank registriert
Eine 5-Jährige erhält in Schaffhausen in Begleitung ihrer 10-jährigen Schwester fürs «Schwarzfahren» ein Busse. Damit ist sie nun Teil einer neuen Datenbank.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 5-Jährige wird in Schaffhausen fürs «Schwarzfahren» gebüsst.
- Weil die Schwester erst zehn Jahre alt ist, brauche auch die 5-Jährige ein Billet.
- Offenbar werden bereits 3-Jährige in einer «Schwarzfahrer-Datenbank» erfasst.
Ein 5-jähriges Mädchen fährt mit ihrer zehn Jahre alten Schwester in Schaffhausen Bus. Die Ältere hat ein Abo dabei, die jüngere ist ohne Billett unterwegs. Schliesslich dürfen, so auch der Gedanken der Mutter, alle Kinder unter sechs Jahren in Begleitung den öV gratis benutzen.
Busse für Kinder unter sechs? - Das geht!
Umso grösser war die Verwunderung und der Ärger der Mutter, als ihre Tochter eine 100-Franken-Busse nach Hause brachte. Die Kontrolleure der Schaffhauser Verkehrsbetriebe büssen die 5-Jährige, obwohl sie in Begleitung ihrer älteren Schwester ist. Sie muss den Beleg für die Busse sogar selbst unterschreiben.
Grund dafür ist die nationale Tarifbestimmung. Kinder dürfen zwar gratis öV fahren, müssen dafür allerdings in Begleitung eines Erwachsenen unterwegs sein.
Der Krux an der ganzen Sache: Gemäss Bestimmung wird das Erwachsenenalter mit zwölf Jahren definiert. Wäre die Schwester der 5-Jährigen also zwei Jahre älter gewesen, hätte es keine Busse gegeben.
Kinder dürfen zwar ohne Erwachsene im öV unterwegs sein, brauchen dann aber ein Billet. Mit dem Kauf eines Billets würden die Erwachsenen dem Kind das Einverständnis geben, dass das Kind alleine unterwegs sein dürfe.
Datenbank registriert bereits ganz junge «Schwarzfahrer»
Die Busse wird für die 5-Jährige wohl weitere Konsequenzen haben. Seit diesem Frühling gibt es für Schwarzfahrer eine nationale Datenbank, welche Wiederholungstäter einfacher bestrafen soll. 80 Transportunternehmen sind dem Register angeschlossen, bis Ende Jahr sollen es 115 werden. Wer beim Schwarzfahren erwischt wird, steht während zwei Jahren im Register.
Ein Blick ins Register offenbart Erstaunliches. Recherchen von CH Media zeigen, dass bereits 3-Jährige im Verzeichnis stehen. Die Kinder werden also in eine Erwachsenen-Datenbank aufgenommen, obwohl ihnen die Benützung des öVs wie ein Erwachsener nicht zugetraut wird. Ein ziemlich grosser Widerspruch.
Auf Nachdruck der Mutter wurde die Busse aus Kulanz mittlerweile auf 50 Franken halbiert. Das Unverständnis und der Ärger werden wohl aber bleiben.