Bern will restriktive U-Haft erträglicher gestalten
Die Untersuchungshaft soll nicht zu Haftschäden führen: Die Kantone Bern und Zürich wollen bereits in diesem frühen Stadium auf eine möglichst erfolgreiche Wiedereingliederung von inhaftierten Personen hinwirken. Sie starten einen gemeinsamen Modellversuch für die «U-Haft von morgen».
Inhaftierte Personen sollen so unterstützt werden, dass sie ihre vorhandenen Ressourcen – wie Beruf, Wohnung oder Beziehungen – erhalten können, wird die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) in einer Mitteilung vom Donnerstag zitiert.
Restriktive Haftform mit eingeschränkten Kontakt
Gemäss dem Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) müssten so persönliche Fähigkeiten «nach der Entlassung oder später im Strafvollzug nicht neu aufgebaut werden».
Die Untersuchungshaft ist eine sehr restriktive Haftform mit stark eingeschränkten Kontakt- und Betätigungsmöglichkeiten. Damit soll verhindert werden, dass sich einer Straftat beschuldigte Personen absprechen, diese ihre Opfer kontaktieren oder Zeugen manipulieren.
Risiko für Haftschäden
«Ein so striktes Setting bringt aber Gefahren mit sich», schreiben die Kantone Bern und Zürich in ihrer Mitteilung. «Es besteht das Risiko von Haftschäden, und es erschwert die spätere Wiedereingliederung ins Leben in Freiheit.»
Mit ihrem Modellversuch wollen die beiden Kantone Massnahmen testen, um die Gesundheit und die Resozialisierung von Untersuchungshäftlingen zu verbessern. Sie setzen dabei unter anderem beim Eintritt und den damit verbundenen Sofortmassnahmen, bei der Angehörigenarbeit sowie bei der Stress- und Problembewältigung.
Das Bundesamt für Justiz hat den Modellversuch bewilligt und beteiligt sich daran. Der von ETH und Universität Zürich wissenschaftlich begleitete Versuch dauert bis 2027.