Berner Ex-Starjurist Zölch akzeptiert schärferes Urteil gegen ihn
Der Jurist Franz A. Zölch akzeptiert das Urteil wegen gewerbsmässigem Betrug gegen ihn. Aus gesundheitlichen Gründen zieht Zölch das Urteil nicht weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit seinem Ruf nutzte Franz A. Zölch Freunde und Bekannte für Geld aus.
- Das Urteil des Berner Obergerichts akzeptiert er.
Der einst renommierte Berner Jurist Franz A. Zölch akzeptiert das vom Berner Obergericht im März dieses Jahres gegen ihn ausgesprochene Urteil. Die Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten wegen gewerbsmässigen Betrugs wird damit rechtskräftig.
Denn ausser Zölch akzeptiert auch die Berner Staatsanwaltschaft das Urteil der zweiten Instanz. Der Verteidiger von Franz A. Zölch und die Berner Generalstaatsanwaltschaft haben am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung» bestätigt.
Wie Zölchs Anwalt Martin Gärtl am Montag bekräftigte, zieht Zölch das Urteil aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter. Zölch habe nicht die Kraft, einen weiteren Prozess durchzustehen. Sein Mandant wäre derzeit auch nicht in der Lage, eine Freiheitsstrafe anzutreten, sagt Gärtl.
Zölch hat «jahrelang Freunde arglistig getäuscht»
Diese Frage sei dann erneut zu prüfen, wenn Zölch ein Aufgebot erhielte für den Antritt seiner Freiheitsstrafe. Zölch sei zwar schwer nierenkrank, doch könne er eine Dialyse auch hinter Gittern bekommen. Das sagte der vorsitzende Richter des Berner Obergerichts im März.
Zölch genoss einst einen ausgezeichneten Ruf als Medienjurist, Sportfunktionär, Brigadier und Ehemann einer Berner Regierungsrätin. Diesen Ruf nutzte er aus, um jahrelang von Freunden und Bekannten Geld auszuleihen. In vielen Fällen zahtle er es nicht zurück.
Das Berner Obergericht bezifferte die Deliktsumme im März auf über 600'000 Franken. Der Gerichtspräsident sprach in der Urteilsbegründung von einem «Serienbetrüger», der jahrelang Freunde arglistig getäuscht habe, um an Geld zu kommen. Zölchs Geschäfte seien nämlich jahrelang defizitär gewesen.
Vor erster Instanz war Zölch noch mit einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten weggekommen. Das Obergericht verschärfte also die Strafe deutlich.
Die Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) schreibt auf ihrer Internetseite, die Berner Justiz habe bewiesen, dass sie auch einen Franz A. Zölch nach seinen Taten und nicht nach seinem ehemaligen Status aburteilen könne. Dafür sei die IGZG den involvierten Staatsanwälten und Richtern dankbar.
Offen sei, wohin all die Gelder geflossen seien, die Zölch in den vergangenen Jahren verdient und ertrogen habe.