Berner Inspektor meldet Verdacht Polizei – verurteilt

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Bern,

Ein Arbeitsmarkt-Inspektor meldet einen Missstand der Polizei – und wird selbst verurteilt. Er legte der Polizei interne Dokumente ohne Erlaubnis vor.

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Ein Inspektor der Berner Arbeitsmarktkontrolle meldete einen Missstand der Polizei und wurde wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Berner Arbeitsmarktinspektor meldete einen Missstand der Polizei.
  • Ein Kollege hatte eine illegale Erwerbstätigkeit entdeckt, aber nicht gemeldet.
  • Der Inspektor wurde dann wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt.

Ein Mitarbeiter der bernischen Arbeitsmarktkontrolle meldete einen Missstand der Polizei. Doch anstatt des Übeltäters wurde er selbst bestraft – weil er das Amtsgeheimnis verletzt hatte. Dies berichtet die «Berner Zeitung».

Der Inspektor verdächtigte einen Arbeitskollegen, eine illegale Erwerbstätigkeit zwar festgestellt, nicht aber gemeldet hatte. Während eines Krankheitsausfalls verschaffte er sich Zugriff auf das interne Netzwerk. Somit kam er an entsprechende Berichte und interne Sitzungsprotokolle. Mit diesen Beweisen für das Fehlverhalten des Kollegen ging er im April 2023 zur Polizei.

Die betroffene Person konnte am Tag darauf flüchten. Und auch der Arbeitskollege kommt ungeschoren davon: Das eingeleitete Verfahren wurde mit einer Nichtanhandnahme-Verfügung abgeschlossen.

Dafür begannen Ermittlungen gegen den Mann, der den Missstand gemeldet hatte. Im mittlerweile rechtskräftigen Haftbefehl steht, er habe keine Erlaubnis gehabt, die internen Dokumente der Polizei zu geben. Dies sei nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Vorgesetzten möglich. Der Mann ging mit den Beweisen aber direkt zur Polizei, von den Vorgesetzten habe er sich keine Hilfe erhofft.

Sind die Schweizer Gesetze bezüglich Amtsgeheimnis zu streng?

Der Inspektor habe bewusst in Kauf genommen, das Amtsgeheimnis zu brechen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Seine Motivation sei sein Empfinden für Gerechtigkeit gewesen.

Im Oktober wurde er nun per Strafbefehl verurteilt und muss insgesamt 4500 Franken bezahlen. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 150 Franken kommen die Verfahrenskosten von 500 Franken. Zudem muss er der Arbeitsmarktkontrolle eine Entschädigung in Höhe von 2500 Franken bezahlen.

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Kommentare

User #2040 (nicht angemeldet)

Die direkte Demokratie ist verboten, denn sie würden ja das Amtsgeheimnis brechen wenn sie das Volk fragen...

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