Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung: Verfahren eingestellt
Im Oktober 2017 hatte der Stadtrat Uster die Präsidentin der Primarschulpflege Uster, Patricia Bernet, wegen Amtsgeheimnisverletzung angezeigt.
Weil die Primarschule 2017 das Budget überschritten hatte, beauftragte der Stadtrat eine externe Beratungsfirma, ein Gutachten zu erstellen. Diesen Bericht zu den Hintergründen der Kostenüberschreitungen leitete die Präsidentin der Primarschulpflege, Patricia Bernet, dem Bezirksrat Uster im Rahmen der zweijährlichen Visitation weiter.
Als der Stadtrat im Herbst 2017 davon Kenntnis erhielt, reichte er Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat daraufhin den Sachverhalt untersucht und nun das Verfahren gegen Patricia Bernet eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft ist zum Schluss gekommen, dass die Präsidentin der Primarschulpflege durch die Weiterleitung des fraglichen Berichts das Amtsgeheimnis nicht verletzt hat.
Stadtrat erleichtert über Ausgang des Verfahrens
Wie die Staatsanwaltschaft ausführt, ist der Bezirksrat eine Aufsichtsbehörde und beaufsichtigt sowohl den Stadtrat, als auch die Primarschulpflege. Aufgrund dieser Funktion kann er die Mitglieder der ihm unterstellten Behörden unter anderem vom Amtsgeheimnis entbinden. Eine Amtsgeheimnisverletzung ist daher in diesem Verhältnis nicht möglich.
Wie die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung festhält, erfüllte Patricia Bernet den Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung nicht und hat sich somit nicht strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat das Verfahren deshalb eingestellt.
Der Stadtrat Uster zeigt sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens und ist froh, dass dieses nun abgeschlossen ist. Er freut sich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit im Gremium und mit der Primarschulpflege.