Berner Obergericht senkt Strafe nach Tötung in Notwehrexzess

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Ein Türke tötete seinen Konkurrenten bei einer Auseinandersetzung mit zwei Schüssen in die Brust. Dafür wurde er zu einer vorsätzlichen Tötung verurteilt.

Sicht auf das Obergericht des Kantons Bern
Das Obergericht des Kantons Bern, wo der Prozess stattfand. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Tötungsdelikt über den Notwehrexzess in 2011 wurde neu aufgerollt.
  • Das Berner Obergericht verurteilte ihn der vorsätzlichen Tötung zu rund fünf Jahren Haft.

Ein Türke, der 2011 in Köniz bei Bern einen Landsmann und Geschäftskonkurrenten erschoss, ist zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Berner Obergericht erklärte ihn am Mittwoch der vorsätzlichen Tötung in Notwehrexzess schuldig.

In einem ersten Anlauf hatte das Obergericht den 39-Jährigen deswegen zu einer achtjährigen Strafe verurteilt. Auf Geheiss des Bundesgerichts mussten die Berner Richter den Fall aber neu beurteilen. Das höchste Gericht hatte darauf gepocht, dass der Beschuldigte auch von der zweiten Instanz befragt werde.

Der Fall dreht sich um zwei Türken, die Kontrahenten im gleichen Metier waren. Am 26. Dezember 2011 eskalierte der Streit bei der Bushaltestelle Steinhölzli im Liebefeld, einem Ortsteil von Köniz.

Der Beschuldigte gab im Kampf mit seinem Kontrahenten zwei Schüsse aus kurzer Distanz ab, einer davon traf das Opfer tödlich im Brustkorb. Nach Darstellung der Verteidigung handelte der Beschuldigte in Notwehr, als er seine Waffe zückte. Der Mann sei daher freizusprechen.

Fehlender Warnschuss

Das Obergericht kam hingegen erneut zum Schluss, dass der Mann sein Recht auf Notwehr exzessiv ausgeübt habe. Er hätte angemessen gehandelt, wenn er zuerst einen Warnschuss abgegeben, also kontrolliert in die Luft geschossen hätte.

Allerdings habe der Mann nicht derart unangemessen gehandelt, wie es das Obergericht im ersten Anlauf festgestellt habe. Deshalb wurde die Strafe - gegen den Willen der Staatsanwaltschaft - gesenkt.

Absitzen muss der Mann «nur» vier Jahre und drei Monate, denn ein Jahr sass er bereits in Untersuchungshaft. Bis er die Strafe antritt, muss er sich alle zwei Wochen auf einem Polizeiposten in Bern melden und darf die Schweiz nicht verlassen.

Unverständnis bei Opferfamilie

Der Bruder des Opfers hatte letzte Woche vor Gericht Unverständnis geäussert, dass der Beschuldigte sieben Jahre nach der Tat noch immer frei herumlaufe. Er verstehe das ganze System nicht und habe auch kein Vertrauen mehr zu den Anwälten.

Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, nachdem sich Angehörige der beiden Männer nach dem ersten Prozess vor dem Obergericht in die Haare geraten waren. Nach der Urteilsverkündung am Mittwoch blieb es im Gerichtsaal ruhig, obwohl Angehörige beider Familien anwesend waren.

Kommentare

Weiterlesen

21 Interaktionen
2 Interaktionen
Weihnachtsmarkt
2 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern

de
45 Interaktionen
de
46 Interaktionen
Maison
8 Interaktionen