Berner Verwaltung verbietet Mieter das Büsi – bis Nau.ch kommt
Ein Mieter in der Berner Agglo meldet sich bei Nau.ch. Sein Nachbar darf eine Katze halten, er nicht. Dank Nau.ch gibt es ein Happy End.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Verwaltung verbietet Mieter Luca Zimmermann* in der Berner Agglo eine Katze.
- Was Luca und Freundin Leonie überhaupt nicht verstehen: Der Nachbar darf ein Büsi halten.
- Auch der Mieterverband sagt: Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Block.
- Dank Nau.ch gibt es aber doch noch ein Happy End.
Für Luca Zimmermann* und Freundin Leonie Brunner* ist es das schönste Weihnachtsgeschenk überhaupt: Heute Abend bekommt das Paar aus der Berner Agglo eine neue Mitbewohnerin. Die beiden dürfen ihre Katze im Tierheim abholen gehen – dank Nau.ch.
Bis es so weit ist, brauchten die beiden starke Nerven.
Die Verwaltung** hat die Vierbeinerin lange verboten, wie ein E-Mail-Verlauf zeigt, der Nau.ch vorliegt.
Schock: Die Verwaltung verbietet Luca die Katze – sein Nachbar darf
In der Hausordnung steht, dass es für das Halten von grösseren Haustieren eine schriftliche Zustimmung der Verwaltung brauche. «Diese behält sich vor, das Halten in Erdgeschosswohnungen generell zu verbieten.» Dazu gehören auch Katzen.
Luca und seine Freundin wohnen im vierten Stock. «Viele meiner Nachbarn halten Katzen, das sollte also kein Problem sein.» Dachte er. Und fragte bei der Verwaltung nach, ob er beim Balkon ein Katzentürchen montieren dürfe.
Die bittere Antwort folgt sogleich: Katzen seien im Neubau-Block nicht mehr erlaubt.
Wie bitte?
«Das gilt es zu akzeptieren»
So schnell will sich Luca den Katzen-Traum nicht zerstören lassen. Er hakt nach, warum dann viele seiner Nachbarn Katzen halten dürfen?
Die Verwaltung erklärt: Es sei des Streunens zu viel geworden – unter anderem im Innenhof.
Luca denkt, er hätte das Totschlag-Argument: Es soll nämlich eine Hauskatze werden, sie würde somit im Innenhof keine Probleme machen.
Die Verwaltung schliesst die Diskussion. Eine Wohnungskatze sei aus Tierschutzgründen sowieso nicht zu empfehlen. Das Verbot «gilt es zu akzeptieren».
Punkt.
Nau.ch schaltet sich ein – es gibt ein Happy End
Luca und Leonie sind verzweifelt. «Für uns war klar: Wenn wir keine Katze halten dürfen, müssen wir uns wohl eine neue Wohnung suchen.»
Die beiden spielen ihr letztes Ass – und melden sich bei Nau.ch. Keine 48 Stunden später erhalten sie frohe Botschaften.
Denn als Nau.ch bei der Verwaltung nachhakt, heisst es, dass man nochmals über die Bücher gehe.
Wenig später schwenkt die Verwaltung um. «Nach erneuter Prüfung und interner Absprache wurde dem Mieter die Anfrage zur Haltung einer Katze bewilligt.»
«Es werden die schönsten Weihnachten ever», freuen sich Luca und Leonie. Schon bald soll das Büsi einziehen. Dass die beiden ein Happy End erleben, ist jedoch nicht selbstverständlich ...
Verwaltungen müssen nicht alle Mieter gleichbehandeln
Denn: Fabian Gloor, Jurist beim Mieterverband, erklärt bei Nau.ch, dass sich die Verwaltung im Recht befindet.
Sie könne die Zustimmung «nach Belieben verweigern. Die Vermieterschaft benötigt keine besondere Begründung. Und kann die Haltung eines Büsis selbst dann verbieten, obwohl die Nachbarin im selben Wohnblock auch eine Katze hat».
Klar, empfänden Mieter dies dann jeweils als «Gipfel der Ungerechtigkeit. Verständlicherweise. Leider lässt sich aber rechtlich nichts dagegen unternehmen, im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gleichbehandlungsgebot».
Darf eine Katze nur drinnen sein? Es bleibt eine Streitfrage
Zudem gebe es auch sachliche Gründe, eine Katze zu verbieten. «Zu viele Katzen können sich in die Quere kommen und sind auch für die Biodiversität nicht gerade förderlich», sagt Gloor.
In jedem Fall erlaubt seien unproblematische Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Zierfische. Unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. «Solange die Tiere nicht in grosser Zahl gehalten werden und nicht zur Klage Anlass geben.»
Katzen, die die Wohnung nicht verlassen können, seien eine Streitfrage. Sind es wirklich unproblematische Kleintiere? «Ob eine Katzenhaltung ohne Freigang wirklich artgerecht und zum Wohle des Tieres ist, wage ich persönlich zu bezweifeln.»
Bei Luca und Leonie wird das Katzentürli zum grossen Balkon nach draussen gerade installiert.
*Namen der Redaktion bekannt
**Name der Redaktion bekannt