Berner Verwaltung verbietet Mieter das Büsi – bis Nau.ch kommt

Andrea Schüpbach
Andrea Schüpbach

Köniz,

Ein Mieter in der Berner Agglo meldet sich bei Nau.ch. Sein Nachbar darf eine Katze halten, er nicht. Dank Nau.ch gibt es ein Happy End.

Katze Wohnung Mieter Verwaltung
Um eine Katze halten zu dürfen, braucht es die Erlaubnis der Verwaltung. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Verwaltung verbietet Mieter Luca Zimmermann* in der Berner Agglo eine Katze.
  • Was Luca und Freundin Leonie überhaupt nicht verstehen: Der Nachbar darf ein Büsi halten.
  • Auch der Mieterverband sagt: Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Block.
  • Dank Nau.ch gibt es aber doch noch ein Happy End.

Für Luca Zimmermann* und Freundin Leonie Brunner* ist es das schönste Weihnachtsgeschenk überhaupt: Heute Abend bekommt das Paar aus der Berner Agglo eine neue Mitbewohnerin. Die beiden dürfen ihre Katze im Tierheim abholen gehen – dank Nau.ch.

Bis es so weit ist, brauchten die beiden starke Nerven.

Die Verwaltung** hat die Vierbeinerin lange verboten, wie ein E-Mail-Verlauf zeigt, der Nau.ch vorliegt.

Hast du auch ein Büsi?

Schock: Die Verwaltung verbietet Luca die Katze – sein Nachbar darf

In der Hausordnung steht, dass es für das Halten von grösseren Haustieren eine schriftliche Zustimmung der Verwaltung brauche. «Diese behält sich vor, das Halten in Erdgeschosswohnungen generell zu verbieten.» Dazu gehören auch Katzen.

Hausordnung Katzen
In der Hausordnung von Luca und Leonie steht, dass es eine Bewilligung braucht, um eine Katze halten zu dürfen. - zVg

Luca und seine Freundin wohnen im vierten Stock. «Viele meiner Nachbarn halten Katzen, das sollte also kein Problem sein.» Dachte er. Und fragte bei der Verwaltung nach, ob er beim Balkon ein Katzentürchen montieren dürfe.

Die bittere Antwort folgt sogleich: Katzen seien im Neubau-Block nicht mehr erlaubt.

Wie bitte?

«Das gilt es zu akzeptieren»

So schnell will sich Luca den Katzen-Traum nicht zerstören lassen. Er hakt nach, warum dann viele seiner Nachbarn Katzen halten dürfen?

Die Verwaltung erklärt: Es sei des Streunens zu viel geworden – unter anderem im Innenhof.

Luca denkt, er hätte das Totschlag-Argument: Es soll nämlich eine Hauskatze werden, sie würde somit im Innenhof keine Probleme machen.

Die Verwaltung schliesst die Diskussion. Eine Wohnungskatze sei aus Tierschutzgründen sowieso nicht zu empfehlen. Das Verbot «gilt es zu akzeptieren».

Punkt.

Nau.ch schaltet sich ein – es gibt ein Happy End

Luca und Leonie sind verzweifelt. «Für uns war klar: Wenn wir keine Katze halten dürfen, müssen wir uns wohl eine neue Wohnung suchen.»

Die beiden spielen ihr letztes Ass – und melden sich bei Nau.ch. Keine 48 Stunden später erhalten sie frohe Botschaften.

Denn als Nau.ch bei der Verwaltung nachhakt, heisst es, dass man nochmals über die Bücher gehe.

Der Nachbar darf ein Büsi halten: Verstehst du den Ärger von Luca und Leonie?

Wenig später schwenkt die Verwaltung um. «Nach erneuter Prüfung und interner Absprache wurde dem Mieter die Anfrage zur Haltung einer Katze bewilligt.»

«Es werden die schönsten Weihnachten ever», freuen sich Luca und Leonie. Schon bald soll das Büsi einziehen. Dass die beiden ein Happy End erleben, ist jedoch nicht selbstverständlich ...

Verwaltungen müssen nicht alle Mieter gleichbehandeln

Denn: Fabian Gloor, Jurist beim Mieterverband, erklärt bei Nau.ch, dass sich die Verwaltung im Recht befindet.

Sie könne die Zustimmung «nach Belieben verweigern. Die Vermieterschaft benötigt keine besondere Begründung. Und kann die Haltung eines Büsis selbst dann verbieten, obwohl die Nachbarin im selben Wohnblock auch eine Katze hat».

katze
Schon bald darf sich eine Tierheim-Katze auf dem Balkon von Luca und Leonie austoben. - keystone

Klar, empfänden Mieter dies dann jeweils als «Gipfel der Ungerechtigkeit. Verständlicherweise. Leider lässt sich aber rechtlich nichts dagegen unternehmen, im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gleichbehandlungsgebot».

Darf eine Katze nur drinnen sein? Es bleibt eine Streitfrage

Zudem gebe es auch sachliche Gründe, eine Katze zu verbieten. «Zu viele Katzen können sich in die Quere kommen und sind auch für die Biodiversität nicht gerade förderlich», sagt Gloor.

Darfst du in deiner Wohnung Haustiere halten?

In jedem Fall erlaubt seien unproblematische Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Zierfische. Unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. «Solange die Tiere nicht in grosser Zahl gehalten werden und nicht zur Klage Anlass geben.»

Katzen, die die Wohnung nicht verlassen können, seien eine Streitfrage. Sind es wirklich unproblematische Kleintiere? «Ob eine Katzenhaltung ohne Freigang wirklich artgerecht und zum Wohle des Tieres ist, wage ich persönlich zu bezweifeln.»

Bei Luca und Leonie wird das Katzentürli zum grossen Balkon nach draussen gerade installiert.

*Namen der Redaktion bekannt

**Name der Redaktion bekannt

Kommentare

User #2937 (nicht angemeldet)

Kürzlich brachte einer sein Auto zur Reparatur, weil die Autobatterie nicht mehr funktioniert. In der Garage fragte der Automechaniker den Kunden ob er die Alti nicht mitgebracht hatte. Er antwortete dann, die versteht nichts von Autos.

User #3708 (nicht angemeldet)

Katzenhaltung ohen Freigang nicht artgerecht .... das ich nicht lache ... wenn die Wohnung gross genug ist ist das absolut kein Problem ... Schon witzig dass man in CH diese Diskussion führt . Und einfach nur Traurig ist, dass man bei Tierhaltung dem Good Will der Verwaltung / des Vermiters ausgeliefert ist ! Hier sollte dringend das Mietrecht angepasst werden!

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