Berufungsprozess zum ASE Anlagebetrug im Aargau beginnt

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Aarau,

Die Chefs der ASE wollen ihre Freiheitsstrafe nicht akzeptieren. Die Privatkläger ebenfalls. Der Fall zum Anlagebetrug wird neu aufgerollt.

Das Logo von ASE Investment.
Die Verantwortlichen des ASE-Anlageskandals gehen in die Berufung ein. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Aargau beginnt heute Mittwoch der Berufungsprozess im ASE-Anlageskandal.
  • Die Verurteilten akzeptieren ihre Strafe nicht. Die Privatkläger finden sie zu mild.

Vor dem Aargauer Obergericht beginnt am heutigen Mittwoch die Berufungsverhandlung zum Fall des riesigen Anlagebetrugs der ASE Investment. Die beiden Verurteilten akzeptieren die mehrjährigen Freiheitsstrafen nicht. Die Deliktsumme beträgt 170 Millionen Franken.

Der ehemalige Geschäftsführer der ASE Investment wurde im Dezember 2017 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Bezirksgericht Laufenburg befand den heute 52-jährigen Schweizer unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig.

Verschiedene Privatkläger fochten dieses Urteil an und verlangten auch einen Schuldspruch wegen Geldwäscherei. Der Hauptangeklagte fordert vor allem eine tiefere Strafe.

Der Hauptangeklagte befindet sich seit seiner Verhaftung im Frühling 2012 ohne Unterbruch in Haft. Er trat im Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug an.

Verwaltungsratspräsident will Freispruch

Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte auch den ehemaligen Präsident des Verwaltungsrats der ASE. Der heute 46-jährige Schweizer kassierte eine Freiheitsstrafe wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei ein.

Er will vor dem Obergericht einen vollumfänglichen Freispruch. Sein Verteidiger hatte bereits vor Bezirksgericht auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Hohe Rendite versprochen

Die ASE Investment mit Büroräumlichkeiten in Frick AG war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte.

Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert. Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Millionen Franken dürfte für die Anleger verloren sein.

Die ASE Investment stellte sicher, dass die Basler Kantonalbank (BKB) als Depotbank die Kontoauszüge nicht direkt an die Kunden verschickte. So wurden die Verluste bei der Geldanlage und den Devisengeschäften verheimlicht, während die ASE den Anlegern fiktive Gewinne vortäuschte.

Das Logo der BKB.
Auch die Basler Kantonalbank muss sich im ASE-Skandal verantworten. - Keystone

Die Basler Kantonalbank ist ebenfalls noch nicht aus dem Schneider. Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss nach einem Entscheid des Obergerichts ihre Untersuchungen gegen die BKB wieder aufnehmen.

Vor drei Jahren hatten 300 Geschädigte der ASE Investment eine Strafanzeige gegen die BKB-Verantwortlichen wegen Geldwäscherei eingereicht.

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