Beschuldigter aus der Haft entlassen - Tierhalteverbot erlassen
Der wegen Tierquälerei in Oftringen AG festgenommene Mann ist aus der Haft entlassen worden. Ein Tierhalteverbot wurde vom Veterinäramt erlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der wegen Tierquälerei in Oftringen festgenommene Mann ist aus der Haft entlassen worden.
- Ein Tierhalteverbot wurde vom Veterinäramt erlassen.
Der am Dienstag unter dem Verdacht der Tierquälerei in Oftringen AG festgenommene Mann ist aus der Haft entlassen worden. Ein Tierhalteverbot wurde zwar vom Zwangsmassnahmengericht abgelehnt, aber vom Veterinärdienst mit sofortiger Wirkung erlassen, wie die Aargauer Behörden mitteilten.
Das Zwangsmassnahmengericht habe den Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm auf ein Tierhalteverbot abgelehnt und den Beschuldigten aus der Haft entlassen, teilte die Oberstaatsanwalt des Kantons Aargau am Freitag mit.
Tierhalteverbot mit sofortiger Wirkung erlassen
Unabhängig des Strafverfahrens hat der Veterinärdienst des Kantons aber mit sofortiger Wirkung ein Tierhalteverbot erlassen. Damit werde eine Fortsetzungsgefahr gebannt, teilte die Oberstaatsanwaltschaft weiter mit. Eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts erübrige sich.
Der Mann war in Oftringen AG festgenommen worden, nachdem auf seinem Grundstück etliche tote Tiere und Tiere in teilweise sehr schlechtem Zustand entdeckt worden waren. Der Beschuldigte ist bereits wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft.