Bassersdorf

Bestechung: Konnten Fahrschüler den Ausweis kaufen?

Schwere Vorwürfe an das Zürcher Strassenverkehrsamt: Für 1500 beziehungsweise 2000 Franken haben sich zwei Brüder den Fahrausweis offenbar kaufen können.

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Ein Fahrschulauto. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Experte vom Strassenverkehrsamt in Zürich soll bestochen worden sein.
  • Demnach hätten zwei Brüder ihren Fahrausweis gegen Geld erhalten.

Ein Bestechungsskandal erschüttert das Zürcher Strassenverkehrsamt. Wie die «NZZ» berichtet, soll es am Standort in Bassersdorf zu Unregelmässigkeiten bei praktischen Prüfungen gekommen sein.

Die Vorwürfe richten sich an drei Männer, die bis November 2021 für das Strassenverkehrsamt arbeiteten – bevor ihnen gekündigt wurde. Dann reichte das Amt Strafanzeige ein und es wurde eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft eröffnet. Unter anderem wird den Männern Bestechlichkeit vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Auch gegen mehrere Personen, die ihre Fahrprüfung in Bassersdorf abgelegt haben, wird wegen Bestechung ermittelt.

Beide Brüder bestehen die Fahrprüfung

Wie die Zeitung unter Berufung auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft schreibt, begann das Ganze im Oktober 2020. Ein Syrer, der die praktische Prüfung bereits drei Mal nicht bestanden hatte, wollte sich das Permis mit Geld kaufen. Der Deal: Der Experte soll beim nächsten Versuch über kleinere Fehler hinwegsehen.

2000 Franken zahlt er an einen Vermittler, der die Fake-Prüfung organisieren soll. Und siehe da: Der Mann besteht den Test.

Wenig später schafft es auch sein älterer Bruder – beim selben Verkehrsexperten. Hier sollen 1500 Franken geflossen sein. Je 500 Franken davon seien an den Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts gegangen.

Haben Sie die Autoprüfung im ersten Versuch bestanden?

Die Beschuldigten wurden wegen Bestechens zu bedingten Geldstrafen von 100 Tagessätzen zu 70 Franken respektive 130 Tagessätzen zu 60 Franken verurteilt. Dazu müssen sie Bussen von 1800 und 2000 Franken zahlen. Gegen weitere Beschuldigte, auch mögliche Vermittler, sind noch Verfahren pendent.

Wie die «NZZ» weiter schreibt, kann der Experte nicht allein gehandelt haben. Denn für die Planung der Termine braucht es Zugang zum IT-System des Strassenverkehrsamts.

Für alle Neulenker, die ihre Prüfung beim fraglichen Experten abgelegt haben, hat die Untersuchung jetzt Folgen. Die Betroffenen müssen den Test wiederholen, da nicht eindeutig beurteilt werden kann, ob sie das nötige Können fürs Autofahren haben.

Kommentare

User #5896 (nicht angemeldet)

In ZH kann man alles kaufen!

User #6507 (nicht angemeldet)

Dies ist so, jedoch obere Positionen der Schweiz interessieren sich wirklich wenig für jene die es entzogen bekommen haben, aber im Gegensatz fahren können ohne (siehe Zitat: "Dazu kommen im Strassenverkehrsamt noch jene...")

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