Beteiligter an Anti-Israel-Aktion steht in Zürich vor Gericht
Ein 49-Jähriger steht nach einer Anti-Israel-Aktion beim Kunsthaus Zürich am Freitag vor Gericht. Der Ire wehrt sich gegen eine Freiheitsstrafe von 42 Tagen.

Bei der Aktion am 25. November 2024 leerten drei Personen vor dem Kunsthaus rote Farbe auf den Boden sowie über eine Beteiligte und legten Flyer auf, die den israelischen Ministerpräsidenten als «Faschisten» bezeichneten.
Im Innern des Kunsthauses fand damals eine Veranstaltung zugunsten des Israel-Museums in Jerusalem statt. Unter anderem trat die israelische ESC-Teilnehmerin Eden Golan auf. Personen kamen nicht zu Schaden und die Veranstaltung wurde nicht beeinträchtigt.
Sachbeschädigung durch Protestaktion
Der Beschuldigte filmte die Aktion, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Er muss sich wegen Sachbeschädigung verantworten, weil er an der Aktion beteiligt war.
Die geforderte eher harte Sanktion von 42 Tagen Freiheitsstrafe geht auf sein Vorleben zurück. Der Mann verfügt über zwei Vorstrafen, kein ausreichendes Einkommen und keinen Wohnsitz in der Schweiz. Da ihn die Geldstrafen nicht beeindruckt hätten, sieht die Staatsanwaltschaft die Freiheitsstrafe vor. Zwei Tage sass der 49-Jährige schon im Gefängnis.
Bei der Aktion entstand ein Sachschaden von 2500 Franken. Gegen die beiden anderen Beteiligten liefen separate Verfahren.