Betrugsfall Bad Rans wird in St. Gallen wiederholt

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Stadt St. Gallen,

Im Immobilien-Betrugsfall Bad Rans kommt es ab Mittwoch zur Wiederholung des Prozesses vor dem Kreisgericht St. Gallen. Es sind 15 Verhandlungstage angesetzt.

Kreisgericht
Das Kreisgericht Rheintal im Kanton St. Gallen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute kommt es zur Wiederholung des Prozesses im Immobilien-Betrugsfall Bad Rans.
  • Bis Anfang Oktober sind vor dem Kreisgericht St. Gallen 15 Verhandlungstage vorgesehen.
  • Für den 8. November ist eine mündliche Urteilseröffnung vorgesehen.

Im komplexen Immobilien-Betrugsfall, der bis ins Jahr 2005 zurückreicht, hatte das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels Ende November 2018 die beiden Hauptangeklagten nach einer mehrtägigen Verhandlung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft und weiterer Tatbestände zu Freiheitsstrafen von fünf respektive dreieinhalb Jahren verurteilt. Vier weitere Beteiligte erhielten bedingte Freiheits- oder Geldstrafen. Die Forderungen der Geschädigten verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Im Fall der gescheiterten Wohnbau-Genossenschaft Bad Rans im St. Galler Rheintal sollen die Beschuldigten 6,2 Millionen Franken als «Promotionshonorare» eingestrichen haben. Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein «Verkaufshonorar» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben.

Mündliche Urteilseröffnung Anfang November

Im Mai 2019 entschied das Bundesgericht, dass der Prozess wiederholt werden muss. Ein Laienrichter des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland hätte für die Verhandlung in Ausstand treten müssen, weil er eine mehrjährige geschäftliche Beziehung zur Genossenschaft Bad Rans und zum Hauptangeklagten unterhalten habe.

Bauarbeiter
Ein Arbeiter steht auf dem Dach des Rohbaus eines Mehrfamilienhauses in einem neuen Wohnquartier. - dpa-infocom GmbH

Nachdem weitere Ausstandsbegehren gegen Personen, die für das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland tätig sind, eingegangen waren, überwies die Anklagekammer das Verfahren «zur Wahrung der Verfahrensrechte der Parteien» an das Kreisgericht St. Gallen.

Ab Mittwoch verhandelt das Kreisgericht St. Gallen den aufwendigen Fall mit sieben Beschuldigten. Die Akten füllen über 50 Zügelkartons. Bis Anfang Oktober sind 15 Verhandlungstage vorgesehen. Mehrere Prozesstage werden vom Gerichtshaus ins St. Galler Waaghaus verlegt. Für den 8. November ist eine mündliche Urteilseröffnung vorgesehen.

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