Bezirksgericht Arbon TG veranlasst Hofräumung in Hefenhofen

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Bodensee,

Das Bezirksgericht Arbon hat die Hofräumung eines Bauers aus Hefenhofen TG angeordnet, der 2017 wegen eines Tierschutzfalls nationale Bekanntheit erlangte.

Pferd
Das Bezirksgericht Arbon hat die Räumung des Hofs eines Landwirts und ehemaligen Pferdezüchters aus Hefenhofen TG angeordnet. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Bezirksgericht Arbon hat die Hofräumung des eines Bauers und ehemaligen Pferdezüchters aus Hefenhofen TG veranlasst. Dieser erlangte 2017 wegen eines Tierschutzfalls nationale Bekanntheit. Der wegen mutmasslicher Tierquälerei in die Schlagzeilen geratene Bauer wird im Amtsblatt vom Freitag angewiesen, die von ihm bewohnte Liegenschaft bis 16. September zu räumen und zu verlassen.

Dies unter Androhung einer polizeilichen Räumung und Bestrafung wegen Ungehorsam, hiess es im Amtsblatt des Kantons Thurgau. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Der Bauer hat zehn Tage Zeit, beim Thurgauer Obergericht dagegen Berufung einzulegen.

Wegen ungedeckter Ausstände versteigerte das Betreibungsamt des Bezirks Arbon im Dezember 2023 den Hof des Bauern samt Wohnhaus und Weideland für 1,83 Millionen Franken an den Meistbietenden, einen Gemüsebauer aus Österreich. Der ehemalige Pferdezüchter weigerte sich jedoch, den Hof zu verlassen.

Dramatische Tierschutzverletzungen und Beschlagnahme von 90 Pferden

Der Fall Hefenhofen erreichte 2017 seinen Höhepunkt. In den Medien kursierten Fotos von massiv vernachlässigten Pferden auf dem Hof des Bauers, der seit Jahren im Streit mit den Behörden lag. Schliesslich wurden unter anderem rund 90 Pferde beschlagnahmt und ein Tierhalteverbot erlassen.

Im März 2023 stand der Bauer unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach ihn jedoch von zahlreichen Vorwürfen frei. Die meisten von den Behörden vorgelegten «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Der Fall wird voraussichtlich im Oktober am Thurgauer Obergericht erneut verhandelt.

Kommentare

User #1441 (nicht angemeldet)

ENDLICH passiert etwas und der Hof wird geräumt; schliesslich hat der neue Besitzer eine Engelsgeduld gehabt. Bodeneben alles abreissen und nach Bedarf neu bauen gemäss Vorschriften.

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