Bezirksgericht Lenzburg verurteilt Senior zu Geldstrafe
Das Wichtigste in Kürze
- Ende 2017 hat ein 82-Jähriger eine Füssgängerin angefahren und dabei tödlich verletzt.
- Er muss nicht in Gefängnis, sondern Verhandlungskosten und eine Busse bezahlen.
- Das Gericht entscheidet: Die überhöhte Geschwindigkeit sei nicht zweifelsfrei nachweisbar.
Im November 2017 war ein Schweizer Rentner ungebremst in eine 19-jährige Fussgängerin gefahren. Der 82-jährige Aargauer soll gemäss Staatsanwaltschaft zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt werden. Ausserdem fordert sie eine Busse von 10'000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten auch vor, trotz Entzugs des Führerausweises am Steuer gesessen sowie die Höchstgeschwindigkeit missachtet zu haben.
Das Bezirksgericht Lenzburg AG verurteilte den Mann am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung. Er muss jedoch nicht ins Gefängnis sondern lediglich eine Busse von 10'000 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten übernehmen. Das Gericht meint, dass eine erhöhte Geschwindigkeit nicht zweifelsfrei nachweisbar sei.
Fahrer war mit 0,2 Promille leicht angetrunken
Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene verkehrstechnische Gutachten zeigt: Der Beschuldigte hat die Fussgängerin mit einer Geschwindigkeit von mindestens 58 Kilometer pro Stunde erfasst hatte.
Der Rentner, der gemäss Anklageschrift mit 0,2 Promille leicht angetrunken hinter dem Steuer sass, war am Abend des 6. November 2017 mit seinem Auto stadtauswärts auf der Hendschikerstrasse unterwegs. Es war dunkel, es regnete leicht und die Fahrbahn war nass.
Er prallte auf dem Fussgängerstreifen bei der Bushaltestelle Neuhofstrasse ungebremst in die 19-jährige Fussgängerin. Die junge Frau aus Slowenien wurde gemäss Anklageschrift 19 Meter weit weggeschleudert.
Frau schaute auf das Handy
Sie erlag später ihren schweren Verletzungen. Die dunkel gekleidete Frau hatte beim Überqueren des Fussgängerstreifens ihre Aufmerksamkeit auf das in ihrer Hand mitgeführte Mobiltelefon gerichtet. Das geht aus der Anklageschrift hervor.