Heute Mittwoch stehen zwei Männer für Delikte um den «Seefeld-Mord» vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft will die beiden für immer wegsperren.
Bezirksgericht Zürich Jeton G.
Der Prozess mit dem Angeklagen Jeton G. findet am Bezirksgericht Zürich statt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Mittwoch findet der Prozess um den «Seefeld-Mord» statt.
  • Zwei Männer müssen sich vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
  • Ihnen werden Mord, versuchte Gefangenen-Befreiung und weitere Delikte vorgeworfen.
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Vor dem Bezirksgericht Zürich haben sich ab heute Mittwoch zwei Männer wegen Mordes, versuchter Gefangenen-Befreiung und anderer Delikte zu verantworten. Der eine soll im Juni 2016 den sogenannten «Seefeld-Mord» begangen haben, um den anderen aus dem Gefängnis freizupressen. Der Staatsanwalt beantragt, die beiden für immer wegzusperren.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 27-jährigen Schweizer und einen 40-jährigen Litauer. Die beiden Männer hatten sich in der Strafanstalt Pöschwies kennengelernt, wo sie mehrjährige Strafen absassen. Der Schweizer sass wegen Freiheitsberaubung, versuchter räuberischer Erpressung, versuchten Raubes und weiterer Taten im Gefängnis.

Pöschwies
Die Justizvollzugsanstalt Pöschwies. - Keystone

Der Litauer verbüsste eine Strafe unter anderem wegen Erpressung. Er hatte die Industriellenfamilie Schmidheiny und die Stadt Zürich mit schwersten Drohungen um insgesamt 150 Millionen Franken erpressen wollen. Die Unternehmer-Familie war Bindeglied zwischen den beiden: Der Schweizer hatte von seiner Mutter erzählt bekommen, wie sie als Spitex-Mitarbeiterin Asbestopfer aus den Eternit-Werken pflegte.

Teuflischer Plan

Um möglichst rasch in Freiheit zu kommen, entwickelte das Duo einen teuflischen Plan: Von seinem bevorstehenden, erstmals unbegleiteten Hafturlaub sollte der Jüngere nicht mehr zurückkehren, wie die Anklage schreibt.

Er sollte ein Erpresserschreiben an den Zürcher Kantonsrat schicken und darin im Namen einer unbekannten litauischen Täterschaft die Tötung von Menschen ankündigen, sollte der Litauer nicht umgehend entlassen werden. Werde die Forderung nicht erfüllt, seien weitere Tötungen zu erwarten.

Den Urlaubs-Tag verbrachte der junge Mann laut Anklage bei seiner Familie. Statt am Abend in die Strafanstalt zurückzukehren, kam er bei einem Bekannten in Winterthur unter. Dort verfasste er den Brief, in dem er eine Frist von wenigen Tagen nannte. Zur Bekräftigung schoss der Kollege Bilder von ihm in der Pose eines blutüberströmten, gefesselten Opfers.

Zur falschen Zeit am falschen Ort

Nach ergebnislosem Ablauf des Ultimatums kaufte der Schweizer laut Anklage ein Fleischmesser und machte sich auf die Suche nach einem Opfer. Allerdings fand sich erst mal keine Gelegenheit für die geplante Tat. Erst am folgenden Tag, dem 30. Juni 2016, traf er auf eine passende Person in passender Situation.

Seefeld
Blumen beim Arosasteig in Zürich nach dem Tötungsdelikt im Juli 2016. - Keystone

Am frühen Nachmittag erblickte er im Stadtzürcher Seefeldquartier einen Mann, der dort auf einem Mäuerchen sass und eine E-Zigarette rauchte. Unvermittelt ging er auf den 41-Jährigen los, verletzte ihn tödlich mit mehreren Messerstichen und flüchtete.

Waffensuche im Darknet

Bis im Januar 2017 blieb er verschwunden. Schliesslich ging er den Fahndern ins Netz, weil er im Darknet nach Waffen und Munition suchte. Zur Verhaftung kam es bei einem Treffen mit einem angeblichen Verkäufer - dieser war in Wirklichkeit Polizist.

Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Beschuldigten lebenslängliche Freiheitsstrafen und Verwahrung. Der Litauer soll zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Die Verteidiger geben ihre Anträge in der Hauptverhandlung bekannt. Die Verhandlung ist auf zwei Tage angesetzt.

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