Bierdosen-Attacke auf Frau am Hauptbahnhof St. Gallen!
Ein 33-Jähriger schlug mit einer Bierdose am St. Galler Hauptbahnhof auf eine Frau ein. Nun wurde er verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 33-Jähriger griff im August 2024 zwei Frauen am St. Galler Hauptbahnhof an.
- Einem der beiden Opfer schlug er mit einer Bierdose mehrmals gegen den Kopf.
- Nun wurde der Mann verurteilt.
An einem Montagabend im August 2024 ereignete sich ein schockierender Vorfall am St. Galler Hauptbahnhof: Ein 33-jähriger Mann griff zwei Frauen auf dem Perron 1 an. Weder kannte er die Opfer, noch handelte er mit einem erkennbaren Grund.
Die erste Frau stiess er in den Rücken, weshalb sie zu Boden fiel und sich verletzte. Wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet, erlitt das Opfer Prellungen und Schürfwunden und zog sich eine Beule an der Stirn zu.
Mann schlug mit Bierdose auf Opfer ein
In der gleichen Stunde attackierte der Täter eine zweite Frau. Er sprang sie von der Seite an und schlug ihr gegen die Brust, worauf auch sie zu Boden fiel.
Doch der Täter setzte seinen Angriff fort. Wie der Strafbefehl festhält, schlug der Mann dem Opfer mehrmals eine volle Bierdose gegen den Kopf.
Die Frau zog sich Schürfwunden am Ellbogen zu und hatte Kopfschmerzen, die mehrere Stunden anhielten.
Täter erhielt erneut bedingte Geldstrafe
Nun verurteilte die St. Galler Staatsanwaltschaft den 33-jährigen Mittelamerikaner. Er wurde der versuchten einfachen Körperverletzung und mehrfacher Tätlichkeiten für schuldig befunden.
Zuvor wurde er von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl bereits wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigem Aufenthalt verurteilt. Seine Geldstrafe wurde vor rund einem Jahr zur Probezeit ausgesetzt.
Diese muss er laut dem «St. Galler Tagblatt» trotz der neuerlichen Verurteilung nicht zahlen.
Der Mann erhielt nun wiederum eine bedingte Geldstrafe. Dieses Mal von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken. Zusätzlich wurde er zu einer Busse von 600 Franken verurteilt.
Ausserdem muss der Täter auch die Verfahrenskosten von 600 Franken tragen. Und dem Opfer, welches die Anzeige eingereicht hatte, eine Entschädigung von 1000 Franken zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.