Blumen-Verkäuferinnen rufen wegen Suff-Banker Polizei

Simon Binz
Simon Binz

Glarus,

Ein Investmentberater fällt betrunken in einem Blumenladen auf, die Polizei rückt aus. Vor Gericht behauptet er: «Ich habe erst zu Hause getrunken.»

Ausweisentzug
Die Genfer Polizei bei einer Alkoholkontrolle: Die Ausweisentzüge wegen Fahren in angetrunkenem Zustand gingen 2018 um vier Prozent zurück. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Banker kauft Blumen und fällt durch sein Verhalten auf - die Polizei wird alarmiert.
  • Es sieht danach aus, als ob der Mann betrunken gefahren sei - er bestreitet dies.
  • Vor Gericht wurde er jetzt wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt.

Ein betrunkener Investmentberater sorgt am Valentinstag 2024 in einem Blumenladen für Aufsehen. Die Polizei rückt aus, wenig später steht der Mann vor Gericht.

Seine Verteidigung? Er habe erst zu Hause getrunken – eine halbe Flasche Wodka, mitten am Tag. Doch die Beweise sprechen eine andere Sprache, wie die «Linth-Zeitung» berichtet. Doch alles auf Anfang.

Es ist der 14. Februar 2024. Ein 54-jähriger Mann fährt zur Mittagszeit von einem Blumengeschäft zu seinem schicken Einfamilienhaus. Die Fahrt dauert nur wenige Minuten.

Das Problem: Er soll dabei «mindestens 1,79 Promille» Alkohol im Blut gehabt haben. Das heisst es zumindest im Strafbefehl des Untersuchungsamts Uznach. Doch vor dem Kreisgericht See-Gaster bestreitet er das vehement: «Das stimmt nicht.»

Gekleidet in Jeans, Turnschuhe und einen beigen Pulli betritt er an diesem Freitagmorgen den Gerichtssaal. Geboren und aufgewachsen in Hongkong, später lebte er in Grossbritannien und den USA.

Dort hat er Wirtschaft studiert. Heute sei er freiberuflicher Vermögensverwalter, erklärt er. Weitere Angaben zu Einkommen oder Vermögen? Fehlanzeige.

Auch zu Schulden oder Vorstrafen? «No Comment.»

Blumenladen-Mitarbeiterinnen schlagen Alarm

Nach eigener Aussage besucht der Mann an jenem Tag erst das Grab seiner Eltern, dann geht er nach Hause. Später fährt er in ein Coop und anschliessend zu dem Blumenladen.

Laut den Verkäuferinnen fällt er dort sofort auf: Er riecht stark nach Alkohol, hat Probleme mit dem Zahlterminal, wankt. Als er zu seinem Auto geht, hat er sogar Schwierigkeiten beim Einsteigen. Besorgt rufen sie die Polizei.

Diese steht laut Strafbefehl nur Minuten später, um 12:13 Uhr, vor seiner Haustür. Die Beamten notieren in ihrem Rapport: Der Mann habe stark nach Alkohol gerochen, eine verwaschene Aussprache und ein stark gerötetes Gesicht gehabt.

Ausserdem seien seine motorischen Fähigkeiten verlangsamt gewesen. Seine Fahrt zum Haus wird zudem von einer Überwachungskamera festgehalten.

Verteidiger versucht Wahrnehmung der Zeugen zu entkräften

Vor Gericht stellt der Beschuldigte die Ereignisse anders dar. Erst nach der Heimkehr vom Blumenladen habe er zur Flasche gegriffen.

Aus Frust habe er «einige Schlucke» Vodka" gehabt. Früher hatte er noch von einer halben Flasche gesprochen. Als der Richter ihn darauf anspricht, korrigiert er sich: «Es waren grosse Schlucke.»

Sein Verteidiger versuchte vor Gericht, die Wahrnehmung der Zeugen zu entkräften. Das schwankende Gehen? Folge einer diagnostizierten Arthritis im linken Knie.

Der Alkoholgeruch? Wohl vom «für seine Verhältnisse exzessiven Konsum am Vorabend».

Die verlangsamte Reaktion? Er müsse das Gehörte innerlich jeweils in seine Muttersprache übersetzten und das Gesagte wiederum ins Deutsche.

Richter bleibt hart: «Absolut unglaubwürdig»

Die Verteidigung fordert in der Folge einen vollumfänglichen Freispruch für den Mann – unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates. Seine Argumente: Die Nachtrunkbehauptung sei «gutachterlich gestützt». Es gebe keinen stichhaltigen Beweis, dass der Mann betrunken gefahren sei. Zudem seien die Zeitangaben der Polizei zweifelhaft.

Der Einzelrichter zeigte sich von den Argumenten des Verteidigers unbeeindruckt. Die Aussagen der Verkäuferinnen, der Polizeirapport – all das lasse keinen Zweifel an der Trunkenheit. «Der behauptete Nachtrunk ist absolut unglaubwürdig und damit eine Schutzbehauptung.» Zudem habe der Beschuldigte zuvor selbst gegenüber der Polizei angegeben, nach der Heimkehr nichts getrunken zu haben.

Das Urteil für das «Fahren in angetrunkenem Zustand» lautet: Eine Geldstrafe von 30'600 Franken, bedingt aufgeschoben, mit einer Probezeit von drei Jahren. Dazu eine Busse von 6120 Franken und Verfahrenskosten von knapp 4200 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

Ob der Beschuldigte in Berufung geht? Unklar. «Das müssen wir erst besprechen», sagt sein Verteidiger gegenüber der «Linth-Zeitung».

Kommentare

_b

Waere es anders gewesen, wenn der Besoffene ein Handwerker ist? Ich sehe den Zusammenhang von Berufsstand und unoassenden Verhalten etwas an den Haaren - pardon: an der Kravatte - herbeigezogen.

User #684 (nicht angemeldet)

Behandelt man so seine Kunden?! Kein Wunder, kaufen die Leute lieber online ein!

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