Breitenbach SO: Vater muss für Kindestötung vor Gericht
Ein heute 32-jähriger Vater muss sich in Solothurn vor Gericht wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Vater hatte 2010 seinen Sohn erstickt und 2012 seine Tochter mehrfach geschüttelt.
- Nun muss sich der 32-Jährige wegen vorsätzlicher Tötung vor Gericht verantworten.
Vorsätzliche Tötung und mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung: Der Vater eines im Jahr 2010 in Breitenbach SO verstorbenen Säuglings und eines im Jahr 2012 verletzten Kleinkindes in Röschenz BL muss sich vor Gericht verantworten.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Vater, einen heute 32-jährigen Schweizer, abgeschlossen und Anklage erhoben, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Ihm wird vorgeworfen, seinen Sohn 2010 in einer Wohnung in Breitenbach erstickt zu haben. Zudem soll er seine Tochter 2012 in Röschenz mehrfach heftig geschüttelt und so ihren Tod in Kauf genommen haben. Das Verfahren wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung wurde hingegen eingestellt, wie es weiter heisst. Der Mann, der während mehrerer Monate in Untersuchungshaft sass, bestreitet die vorgeworfenen Taten.
Langes Strafverfahren
Die Eltern meldeten Ende Juli 2010 über den Notruf, dass ihr Säugling akute Atemnot habe. Ambulanz, Rettungsflugwacht und Polizei rückten sofort aus. Die Reanimationsversuche glückten jedoch nicht: Das Kleinkind verstarb kurz darauf in der Elternwohnung in Breitenbach.
Ein von der Solothurner Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes rechtsmedizinisches Gutachten kam zum Schluss, dass ein Erstickungstod im Vordergrund stand und das Kind mehrere Verletzungen aufwies. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daher Anfang Dezember 2010 gegen die Eltern ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung.
Rund eineinhalb Jahre später wurde das Paar – inzwischen im Kanton Basel-Landschaft wohnend – Eltern einer Tochter. Auch bei ihr stellten Ärzte in der Folge verschiedene Verletzungen fest, die auf ein sogenanntes Schütteltrauma hindeuteten. Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Basel-Landschaft eröffneten daher ein Strafverfahren gegen die Eltern wegen schwerer Körperverletzung.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft übernahm später dieses Verfahren und stellte die Strafuntersuchung gegen die Mutter im September 2017 ein. Sie ging davon aus, dass der Mutter kein strafbares Verhalten bezüglich des Todes ihres Kindes und die Verletzungen ihrer Kinder nachgewiesen werden kann. Gegen den Vater ermittelte sie jedoch weiter.