Bund beim Sperren von Online-Casinos überfordert
Laut dem neuen Geldspielgesetz sollten ausländische Internetadressen von Online-Casinos und Wettbüros gesperrt sein. Die Sperre ist jedoch wirkungslos.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgesetz über Geldspiele verbietet Online-Casinos aus dem Ausland.
- Letzte Woche wurden die Sperrlisten veröffentlicht, diese Woche traten sie in Kraft.
- Die Sperren sind jedoch nicht umgesetzt oder wirkungslos.
Am 10. Juli 2018 wurde das Bundesgesetz über Geldspiele angenommen. Dieses schreibt rechtlich verbindliche Sperren für Internetanbieter vor. Diese müssen Netzsperren einrichten, damit aus der Schweiz ausländische Internetadressen von Online-Casinos und Wettbüros nicht aufgerufen werden können.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission und die Lotterie- und Wettkommission Comlot haben am Dienstag letzter Woche Sperrlisten veröffentlicht. Der Zugang zu den darauf aufgeführten Internetadressen sollte aus der Schweiz aus seit gestern Abend gesperrt sein.
Ein Selbstversuch zeigt: Die Sperre ist auf vielen der aufgeführten Seiten wirkungslos. Der Zugriff auf die Wettanbieter funktioniert völlig normal, von einer Blockade nichts zu sehen. Eigentlich müsste eine Umleitung auf eine Warnseite der Comlot erfolgen, berichtet «Der Tagesanzeiger».
Zugriff sogar im Bundeshaus möglich
Der Zugang auf die gesperrten Seiten sei auch im Medienzentrum des Bundeshauses möglich. Der Internetzugang werde dort vom Bundesamt für Informatik und Technologie (BIT) selbst bereitgestellt. Das BIT sei nicht direkt betroffen und deshalb nicht verpflichtet, die Netzsperren anzuwenden, habe sich das Amt gegenüber der Zeitung gerechtfertigt.
Auch wenn die Internetprovider die Sperren schliesslich umsetzen sollten, können diese technisch sehr einfach umgangen werden. Diverse Internetbrowser könnten in den nächsten Monaten sogar Funktionen anbieten, mit denen die Sperren sogar automatisch umgangen würden. Firefox testet eine solche Funktion derzeit in der USA.
Die Umgehung der Sperre ist nicht strafbar, wie der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger der Zeitung sagt. Verboten sei nur das Anbieten illegaler Angebote in der Schweiz, die Nutzung hingegen nicht.
«Massive Rechtsungleichheit»
Fredy Künzler ist CEO des Internetanbieters «Init7» und SP-Stadtparlamentarier. Gegenüber der Zeitung sagt er, «Init7» habe von den Aufsichtsbehörden keine Verfügung erhalten. Das Unternehmen setzte die Netzsperren deshalb auch nicht um.
Künzler stört die «massive Rechtsungleichheit». Schweizer Internetprovider müssten die gelisteten Internetsperren umsetzen. Der Zugang über ausländische Firmen lasse man hingegen weiterhin zu. Deswegen «überlege man sich eine Beschwerde».
Die Internetprovider haben 30 Tage Zeit, eine Einsprache einzureichen. Diese hätte dann eine aufschiebende Wirkung, was die Sperren noch um Monate verzögern könnte.