Personen im Alter ab 16 Jahren sollen sich «nur in Einzelfällen» und bei «chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko» ein drittes Mal impfen lassen.
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Andreas Gassen, KBV-Chef, plädiert für eine Booster-Impfung. - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund empfiehlt jüngeren Menschen eine Auffrischungsimpfung nur in Einzelfällen.
  • Zugelassen wurden Drittimpfungen der beiden Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna.
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Das ist den am Donnerstag offiziell aufgeschalteten Impfempfehlungen des Bundes zur Auffrischimpfung zu entnehmen. Die Heilmittelbehörde Swissmedic hatte vergangene Woche grünes Licht gegeben für mRNA-Auffrischungsimpfungen.

Zugelassen wurden Drittimpfungen der beiden Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna «für besonders gefährdete Personen» und «für Menschen mit geschwächtem Immunsystem» ab 12 Jahren.

Empfehlung für «besonders Gefährdete» zwischen 16 und 64 Jahren

Nun haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) konkretisiert, wem tatsächlich empfohlen wird, sich eine dritte Impfdosis verabreichen zu lassen. Kurz gesagt sind es drei Personengruppen: alle über 65-Jährigen; alle Bewohnerinnen/Bewohner und Betreute in Alters- und Pflegeheimen (auch unter 65-Jährige); sowie «besonders gefährdete Personen» zwischen 16 und 64 Jahren.

Eine Heimbewohnerin der Seniorenresidenz Marthahaus in Sachsen-Anhalt erhält ihre Drittimpfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer. Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa
Eine Heimbewohnerin der Seniorenresidenz Marthahaus in Sachsen-Anhalt erhält ihre Drittimpfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer. Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Zu der dritten Kategorie fügt der Bund an, dass «nur in Einzelfällen» und bei «chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko» eine Drittimpfung angebracht sei, wenn die Betroffenen eine solche wünschten. In diesen Fällen solle mit der Ärztin oder dem Arzt das hohe Risiko für schwere Covid-19 Erkrankungen gegenüber den noch relativ begrenzten Verträglichkeitsdaten der Auffrischimpfung abgewogen werden.

Zeitpunkt für vierte Impfung noch nicht festgelegt

Oder anders ausgedrückt: Die Auffrischimpfung wird besonders gefährdeten Personen unter 65 Jahren von Ekif und BAG nicht generell empfohlen, «da sie wie alle andern vollständig geimpften Personen im Alter unter 65 Jahren nach wie vor noch sehr gut vor schwerer Erkrankung geschützt sind».

Schliesslich wird schwer immungeschwächten Personen zwischen 12 und 15 Jahren noch keine Auffrischimpfung empfohlen. Diesen Betroffenen werden bereits heute drei Dosen für eine Grundimmunisierung verabreicht. Die Indikation und der optimale Zeitpunkt für eine vierte Impfung seien noch nicht festgelegt.

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