Bund verstärkt Zusammenarbeit mit Sri Lanka

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Bern,

Die SFH begrüsst grundsätzlich ein verstärktes Engagement der Schweiz in Sri Lanka. Der geplanten Migrationspartnerschaft steht sie dennoch kritisch gegenüber.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga und der sri-lankische Innenminister Seneviratne Bandara Nawinne unterzeichneten 2016 ein bilaterales Abkommen über die Migrationszusammenarbeit.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga und der sri-lankische Innenminister Seneviratne Bandara Nawinne unterzeichneten 2016 ein bilaterales Abkommen über die Migrationszusammenarbeit. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SFH fordert daher eine klare Zielsetzung der Partnerschaft mit Sri Lanka.
  • Dabei braucht es laut SFH eindeutige Kriterien, die regelmässig überprüft werden.

Das erst 2016 abgeschlossene Migrationsabkommen mit Sri Lanka soll durch eine weitergehende Migrationspartnerschaft ersetzt werden. Die SFH begrüsst grundsätzlich das Bestreben der Schweiz, mittels Migrationspartnerschaften den Dialog mit den Herkunftsländern von Schutzsuchenden zu stärken und vermehrt Einfluss zu nehmen auf die Verbesserung der Menschenrechtslage, Friedensförderung und Rechtsstaatlichkeit. Sie anerkennt auch die Notwendigkeit, Rückführungen mit den Herkunftsländern zu regeln.

Menschenrechtslage weiterhin kritisch

Der Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka steht die SFH dennoch kritisch gegenüber. So sind die Aufarbeitung der Vergangenheit und der Versöhnungsprozess in Sri Lanka auch neun Jahre nach Ende des Bürgerkriegs ungenügend. Auch die Menschenrechtslage bleibt problematisch: Folter und Misshandlungen von Häftlingen sind nach wie vor weit verbreitet, Militär und Sicherheitskräfte überwachen, schikanieren und verhaften weiter Personen mit mutmasslicher Verbindung zu den ehemaligen Tamil Tigers, Berichte von Entführungen und Folter reissen nicht ab.

Angesichts dessen fordert die SFH vom Bund mehr als hehre Absichtserklärungen. Die Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka muss eine klare Zielsetzung haben: Einhaltung der Menschenrechte, rechtsstaatliche Reformen, gute Regierungsführung. Menschenrechtsverletzungen dürfen damit in keiner Form legitimiert werden. Zudem braucht es klar definierte inhaltliche Kriterien, die zu erfüllen sind. Diese Bedingungen müssen regelmässig überprüft und transparent evaluiert werden - und es muss klar sein, welche Konsequenzen bis hin zur Kündigung der Partnerschaft gezogen werden, wenn die Kriterien nicht mehr erfüllt sind oder sich die Ausgangslage verschlechtert.

Sicherheit für Schutzsuchende muss gewährleistet sein

Bei den Rückführungen steht für die SFH die Sicherheit für die Schutzsuchenden im Vordergrund. Diese muss jederzeit gewährleistet sein. Dazu braucht es vor Ort Ansprechpartner und insbesondere ein Monitoring. Zudem muss aus Sicht der SFH vor allen Dingen das Engagement der EDA-Abteilung für menschliche Sicherheit (AMS) in Sri Lanka gestärkt werden, um die Menschenrechtslage nachhaltig und überprüfbar zu verbessern.

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