Bundesgericht lässt falschen Bieler Zahnarzt abblitzen

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Bern,

Das Bundesgericht hat die Beschwerden des falschen Zahnarztes aus Biel abgewiesen. Dieser wurde 2016 verurteilt, weil er jahrelang ohne Bewilligung tätig war.

Der «falsche Zahnarzt» war jahrelang ohne Bewilligung zahnärztlich tätig.
Der «falsche Zahnarzt» war jahrelang ohne Bewilligung zahnärztlich tätig. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beschwerden des falschen Zahnarztes von Biel wurden vom Bundesgericht abgewiesen.
  • Er war jahrelang ohne Bewilligung tätig und führte unsachgemässe Behandlungen durch.
  • 2016 wurde er zu 4,5 Jahren Haft und einem fünf jährigen Berufsverbot verurteilt.

Ein als «falscher Zahnarzt» von Biel bekannt gewordener Zahntechniker ist vor Bundesgericht mit seiner Beschwerde abgeblitzt. Der Mann war 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren und einem Berufsverbot von fünf Jahren verurteilt worden, weil er jahrelang ohne entsprechende Bewilligung zahnärztlich tätig war - zum Schaden von Patienten.

Patienten hatten im Gerichtssaal teilweise unter Tränen von ihren Leiden berichtet. Eine Frau schilderte, wie sie sich nach einer Behandlung beim Angeklagten 54 Nachbehandlungen habe unterziehen müssen. Der Zahntechniker soll unter anderem unnötigerweise Zähne abgeschliffen und unsachgemäss Brücken eingesetzt haben.

Beschuldigter vermutete Willkür

Der Zahntechniker selber hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten. Seine Patienten hätten gewusst, dass er kein Zahnarzt sei, sich aber wegen seiner günstigen Preise für eine Behandlung bei ihm entschieden, argumentierte er. Die Urteile der Vorinstanzen waren aus seiner Sicht willkürlich. Es fehle an handfesten Befunden für die angeblich ausgelösten medizinischen Probleme, brachte der Zahntechniker vor.

Das Bundesgericht sah aber weder das rechtliche Gehör verletzt, noch erkannte es Willkür in den Erwägungen der Vorinstanzen. Auch die Beschlagnahmung seiner Instrumente und Geräte sei rechtens, kamen die Lausanner Richter zum Schluss und wiesen die Beschwerde, wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, ab.

Schon lange in der Kritik

Die Machenschaften des «falschen Zahnarztes» gaben in Biel immer wieder zu reden. 2007 reichte die Bieler Zahnärztegesellschaft Strafanzeige ein und gelangte an die Öffentlichkeit, weil der Mann weiterhin Leute behandelte. 2009 hakte die Zahnärztegesellschaft nach: es sei «schwer verständlich», dass die Justiz das Treiben des Mannes nicht unterbunden habe. Schliesslich habe die Gesellschaft bereits 2007 Strafklage eingereicht.

Die Staatsanwaltschaft entgegnete, Es handle sich um einen komplexen Fall. Erschwerend komme hinzu, dass der Angeklagte immer weiter delinquiert habe, auch nach der Beschlagnahmung seiner Instrumente.

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