Bundesgericht schafft 10/16 Regel für alleinerziehende Eltern ab

Sui Xin Yao
Sui Xin Yao

Lausanne,

Im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einem geschiedenen Ehepaar wurde die Regelung aufgehoben. Betreuende Eltern müssen sechs Jahre früher wieder arbeiten.

Mutter und ihre Kinder verabschieden sich von einem Hort.
Mutter und ihre Kinder verabschieden sich von einem Hort. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Alleinerzeihende Eltern sollen früher als bisher wieder arbeiten gehen.
  • Ist das jüngste Kind im Kindergarten, so soll der Elternteil zu 50 Prozent arbeiten.

Das Bundesgericht erklärte, dass die 10/16-Regel für alleinerziehende Eltern nicht mehr gilt. Bisher musste der Elternteil, der die Kinder betreut, erst wieder eine Teilzeitstelle antreten, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt ist. Sobald es 16 Jahre alt wurde, war eine Vollzeitstelle angebracht.

Laut Berichten des «Tages-Anzeiger» ist das Alter des Kindes nicht mehr das entscheidende Kriterium, sondern seine Betreuungsmöglichkeiten. Wenn das jüngste Kind obligatorisch eingeschult werden kann, muss die Mutter oder der Vater wieder zu 50 Prozent arbeiten. In den meisten Kantonen ist der Eintritt in den Kindergarten obligatorisch. Gehen die Jüngsten in die Sekundarstufe, so ist eine Stelle von 80 Prozent anzutreten. Sind die Kinder älter als 16, so soll die betreuende Mutter oder der betreuende Vater wieder Vollzeit arbeiten. Damit gehen Elternteile, die ihre Kinder erziehen, sechs Jahre früher wieder arbeiten.

Fremdbetreuung ist nicht schlechter als Eigenbetreuung

Ein Kindergarten im Schulhaus Steinfeld, Aargau.
Ein Kindergarten im Schulhaus Steinfeld, Aargau. - Keystone

Das Bundesgericht begründet seine Entscheidung damit, dass Fremd- und Eigenbetreuung von Kindern grundsätzlich gleichwertig seien. Es verweist auf die Praxis in Deutschland, wo die Erwerbstätigkeit ab dem dritten Lebensjahr wieder aufgenommen werden soll.

Allerdings müssen die Gerichte in der Schweiz in jedem Fall überprüfen, ob Fremdbetreuung für die Kinder gewährleistet ist und wie die Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils aussieht. Rechtsanwalt Jonas Schweighauser begrüsst das Urteil, er wendet jedoch ein, «dass Politik und Wirtschaft die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern» müsse. «Ansonsten dürfte die neue Praxis zu Lasten der betreuenden Eltern gehen.», sagte Schweighauser.

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