Bundesrat schlägt verkürzte Quarantäne bei negativen Tests vor
Das Wichtigste in Kürze
- Die Quarantäneregel soll von zehn auf sieben Tage verkürzt werden.
- Der Bundesrat hat den Kantonen dazu drei verschiedene Verordnungen vorgelegt.
- Dasselbe soll auch für die Einreise-Quarantäne mit einem negativen Test gelten.
Nach dem Kontakt zu einem Coronavirus-Infizierten gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Der Bundesrat will sie nun auf sieben Tage verkürzen, wenn der Test auf das Virus negativ ausfällt. Das Gleiche soll für die Einreise-Quarantäne gelten. Die Vorschläge für die Änderung der entsprechenden beiden Verordnungen sind bei den Kantonen in der Konsultation.
Der Bundesrat veröffentlichte sie am Donnerstag. Die Forderung nach kürzeren Quarantänen erhoben die Wirtschaftsverbände und die Sozialpartner im September.
Bei der Quarantäne nach dem Kontakt mit einer infizierten Person stellt der Bundesrat drei Varianten zur Diskussion. In einer ersten soll diese Kontaktquarantäne aufgehoben werden, wenn am siebenten Tag ein Test auf das Virus negativ ausfällt. Variante zwei sieht vor, Betroffene aus der Quarantäne zu entlassen, ist der Test am ersten und am siebenten Tag negativ.
Kantone müssen Kontrolle der Tests garantieren können
Die dritte Variante verlangt zur Aufhebung der Quarantäne einen negativen Test am fünften Tag nach dem letzten Kontakt zum Infizierten. Hier gilt es allerdings zu bedenken, dass nach dem fünften Tag einer Infektion noch viele Menschen Symptome entwickeln.
Die Entlassung lässt sich gemäss Bundesrat epidemiologisch nur verantworten, wenn am siebenten Tag ein weiterer Test erfolgt. Die Kantone müssen die Kontrolle dieser Tests garantieren können.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gibt der Test- und Freigabestrategie in der ersten Variante den Vorzug. Die Kantone müssten dabei allerdings in der Lage sein, die Tests nach sieben Tagen zu garantieren oder stichprobenweise zu kontrollieren.
Variante erweist sich als am sinnvollsten
So lasse sich bei geringem Risiko weiterer Infektionen und vertretbarem Aufwand für die Kantone ein grosser Nutzen erzielen. So der Bundesrat. Variante zwei verbessere die epidemiologische Wirksamkeit nicht.
Variante drei wiege die Getesteten in falscher Sicherheit. Es drohe die Gefahr, dass sie auf den erneuten Test nach sieben Tagen verzichten würden.
Gleiches Vorhaben für sogenannte Reisequarantäne
Bei der sogenannten Reisequarantäne nach Einreisen aus Risikoländern schlägt die Landesregierung eine analoge Test- und Freigabestrategie vor. Für Einreisen aus Ländern mit erhöhtem Risiko ist gemäss dem Bundesratsvorschlag für die Verordnungsrevision ein negatives Testergebnis vorzulegen.
Anschliessend gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Bei einem negativen molekularbiologischen Test (PCR-Test) nach sieben Tagen und auf eigene Kosten können die Kantone eine Entlassung erlauben.
Fehlt ein negatives Testergebnis bei Einreise, ist der Test unverzüglich nachzuholen. Die kantonalen Behörden müssen innert 48 Stunden kontaktiert werden. Wer das unterlässt, wird gebüsst.
Ohne negativen Test wird nicht geflogen
Für Flugreisen gelten strengere Vorschriften. Die Airlines müssen beim Einsteigen einen negativen PCR-Test verlangen. Ohne negativen Test darf niemand an Bord.
Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss unabhängig vom Verkehrsmittel seine Kontaktdaten angeben. Reist jemand aus einem Nicht-Risikogebiet ein, ist die Abgabe der Daten nur im öffentlichen Verkehrsmittel nötig.
Begründet wird das damit, dass unbekannte Personen mitreisen. Sollte eine von ihnen an Covid-19 erkranken, könnten die Behörden die Kontakte rückverfolgen und Quarantänen verfügen.
Im weiteren schlägt der Bundesrat vor, das Verbot von Passagierflügen aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika aufzuheben. Die Antwortfrist für die Kantone läuft am Freitag ab.